AboAbonnieren

Geflügelpest in WipperfürthDas müssen Sie zu der Krankheit wissen

Lesezeit 3 Minuten
Gefluegelpest_Symbol3

In Wipperfürth ist die Geflügelpest ausgebrochen (Symbolbild). 

Wipperfürth – In der vergangenen Woche wurde in einer privaten Geflügelhaltung in Wipperfürth der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt. Am Montag hat das Friedrich-Löffler-Institut das hochansteckende H5N1-Virus nachgewiesen und den Verdacht bestätigt.

Die meisten Tiere in dem betroffenen Betrieb sind innerhalb weniger Tage an der Krankheit gestorben, die restlichen Tiere wurden am vergangenen Freitag getötet. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Vogelgrippe und dem Virus H5N1.

Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die bei wildlebenden Wasservögeln natürlich vorkommt und auch durch sie übertragen wird.

Wie reagiert der Kreis?

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Der Oberbergische Kreis hat eine Drei-Kilometer-Schutzzone rund um den betroffenen Betrieb in Wipperfürth sowie eine erweiterte Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet, die von Radevormwald im Norden über Marienheide bis nach Lindlar im Süden reicht.

Was bedeutet das für die betroffenen Betriebe?

Die 535 Betriebe in den beiden Zonen unterliegen der amtlichen Beobachtung und es gelten strenge Auflagen. Es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht – das bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen zu halten sind oder, etwa bei Gänsen, in Unterständen, die nach oben und seitlich geschlossen sind. Geflügeltransporte und die Auslieferung von Eiern sind verboten. Ställe und sonstige Standorte von Geflügel müssen gegen unbefugtes Betreten und Befahren gesichert werden und dürfen von betriebsfremden Personen nur in Schutzkleidung betreten werden. Geflügelhalter müssen betriebsbereite Einrichtungen zum Waschen der Hände und zum Desinfizieren der Schuhe vorhalten.

72 Geflügelhalter unmittelbar betroffen

2000 Geflügelhalter gibt es in Oberberg. Nachdem der hochansteckende H5N1-Virus nachgewiesen ist, wurden zwei Schutzzonen ausgewiesen. In der erweiterten Zehn-Kilometer-Zone sind 535 Betriebe mit 29.425 Hühnern, Gänsen, Enten und sonstigem Geflügel betroffen.

In der Drei-Kilometer-Schutzzone sind es 72 Geflügelhalter mit zusammen 3218 Tieren. Das Kreisveterinäramt muss diese Betriebe aufsuchen und dafür Sorge tragen, dass die angeordneten Hygienemaßnahmen umgesetzt werden.

Und außerhalb der Zonen?

Das Kreisveterinäramt appelliert auch an Geflügelhalter außerhalb der Zonen, ihre Tiere bestmöglich gegen das Virus zu schützen, Geflügel in Ställen unterzubringen, Gehege von oben abzudecken und an den Seiten mit Netzen oder engmaschigem Draht gegen Wildvögel und deren Kot zu sichern. Wasser und Futter darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen angeboten werden, bei erhöhten Tierverlusten muss der Tierarzt benachrichtigt werden.

Wie lange dauern die Maßnahmen?

Treten keine weiteren Fälle auf, dann können die Maßnahmen nach 21 Tagen gelockert und nach 30 Tagen in beiden Zonen aufgehoben werden. Sollten in Oberberg weitere Fälle von Geflügelpest auftreten, droht für alle empfänglichen Vögel eine kreisweite Stallpflicht.

Ist die Geflügelpest gefährlich für Menschen?

Obwohl die Geflügelpestviren wie die menschlichen Grippeerreger zu den Influenza-Viren gehören, besteht laut Aussage des Oberbergischen Kreises für die Bevölkerung keine direkte Gefahr im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest. „Es gibt bisher keine Hinweise, dass die zurzeit in Deutschland kursierenden Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind“.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wie breitet sich die Geflügelpest aus?

„Die Seuche grassiert schon länger, sie kommt aus Norddeutschland und breitet sich im Moment vom Niederrhein her vor allem durch Wildgänse aus“, sagt Ursula Jandel, Geschäftsführerin der Landwirtschaftskammer Lindlar. Ihr liegen tagesaktuell Fälle in 890 Beständen bundesweit vor, wobei in diese Zahl auch der Fund einzelner gestorbener Wildtiere eingeht.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Das Kreisveterinäramt hat unter 0 22 61/88-38 88 ein Bürgertelefon eingerichtet. Dort werden von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr alle Fragen rund um die Geflügelpest beantwortet.