Auf 27-Jährigen eingeprügeltNümbrecher Schläger-Duo zu Geldstrafe verurteilt
Waldbröl – Jeweils 400 Euro zahlen müssen ein 18- und 19-Jähriger, die das Waldbröler Schöffengericht nach dem Jugendstrafrecht der gemeinschaftlichen, gefährlichen Körperverletzung verurteilt hat.
Zudem müssen sich die beiden Nümbrechter einem mehrmonatigen Antiaggressionstraining stellen und einer Drogenberatung unterziehen.
Auf einen 27-Jährigen eingeschlagen
Der Anklage zufolge sollen die jungen Männer im März diesen Jahres in der Nähe des Nümbrechter Friedhofes an der Leo-Baer-Straße auf einen 27-Jährigen eingeschlagen und mit einer Schreckschusswaffe in die Richtung des Nümbrechters geschossen. Bei der folgenden Schlägerei sollen sie auf den bereits am Boden liegenden Mann eingetreten haben.
Der 27-Jährige soll Frakturen im Gesicht erlitten haben. Während der ältere Angeklagte vorerst nicht aussagen wollte, schilderte der jüngere, dass sie den Geschädigten im Kurpark getroffen und mit ihm getrunken hätten. Nach einem Streit seien sie zu dessen Wohnung am Friedhof gegangen und hätten dort „weiterdiskutiert“.
Plötzlich habe dieser die Tür verschlossen und ein Messer auf den Tisch gelegt. Nachdem sie ihn überreden konnten, die Tür zu öffnen, seien sie geflohen. Draußen sei es zur Rangelei gekommen. „Als ich dabei mit dem Kopf gegen eine Laterne geprallt bin, habe ich mit der Pistole wild durch die Gegend geschossen“, führte der 18-Jährige aus.
Nachbarin rief die Polizei
Danach seien alle weggelaufen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Dr. Fabian Krapoth antwortete er, dass sie mehrere Sixpacks und eine Flasche Wodka geleert hätten. „Und die Pistole habe ich als Spielzeug gekauft.“
Der Geschädigte berichtete, dass es bei dem zunächst einvernehmlichen Trinkgelage zum Streit gekommen sei, da ihm einer der Angeklagten unterstellt habe, den Rest des zuvor gemeinsam konsumierten Kokains an sich genommen zu haben. Daraufhin sei er nach Hause gegangen, um zu schlafen. Die beiden Männer seien ihm jedoch gefolgt. An der Tür habe er einen Hieb mit der Faust ins Gesicht bekommen, sei gestürzt, dann habe der eine auf ihn eingetreten, während ihn der andere festgehalten habe.
Hilferufe und Schüsse gehört
Danach äußerte sich auch der 19-Jährige vor dem Gericht: „Ich habe nicht gewusst, dass ich Kokain dabei hatte – das nehme ich auch nur, wenn ich sehr viel getrunken habe.“ Getreten habe er nicht. Eine Anwohnerin sagte aus, dass sie die Polizei gerufen habe, nachdem sie Hilferufe und drei Schüsse gehört hatte.
Zuletzt fasste die Staatsanwältin das „diffuse Geschehen“ noch einmal zusammen: „Fest stehen ein eingeräumter Faustschlag ins Gesicht und die massiven Verletzungen des Geschädigten.“ Sie forderte über die Anregungen der Jugendgerichtshilfe hinaus für jeden eine Geldstrafe von 500 Euro.
In seinem Urteil folgte Richter Krapoth dem Antrag der Staatsanwältin, reduzierte jedoch die Höhe der Geldauflage. Warum die Situation eskaliert sei, das sei nur schwer erklärbar, aber auch nicht ausschlaggebend, sagte er in seiner Urteilsbegründung: „Problematisch ist jedoch die hemmungslose Ausübung von Gewalt.“