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Prozess nach AutounfallMorsbacher soll den Tod seines Beifahrers verursacht haben

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Nach einem Unfall mit diesem Cabrio starb im Juni vergangenen Jahres der 28 Jahre alte Beifahrer.

Waldbröl – Dicht gefüllt war der Verhandlungssaal des Waldbröler Amtsgerichts am Mittwoch beim Prozess gegen einen Morsbacher, der im Juni vergangenen Jahres den Tod seines Beifahrers verursacht haben soll. Er habe getrunken und sei nicht mehr in der Lage gewesen, das Cabrio zu fahren, so der Vorwurf gegen den 24-Jährigen. Zudem sei er damals zu schnell gefahren und habe vorsätzlich das Leben seiner beiden Mitfahrer gefährdet.

Nach Überholmanöver ins Schlingern geraten

Er soll auf der Landesstraße 324 zwischen den Morsbacher Ortschaften Holpe und Appenhagen, so hieß es in der Anklage, ein Motorrad und zwei Autos überholt haben und in einer Kurve ins Schlingern geraten sein. Dann soll das offene Fahrzeug von der Straße abgekommen sei. Den Angaben der Polizei zufolge überschlug es sich mehrmals. Der 28 Jahre alte Beifahrer – er hatte vorne gesessen – wurde aus dem Fahrzeug geschleudert. Er starb am Unfallort. Eine Blutprobe wurde angeordnet: Diese habe einen Wert von knapp 1,4 Promille ergeben, hieß es nun vor Gericht.

Der Verteidiger des Angeklagten schilderte, dass sein Mandant nur schemenhafte Erinnerungen habe. Er habe nach dem Besuch eines Biergartens in Windeck-Schladern gegen 20 Uhr seine Freundin nach Hause gefahren und sei dann zurückgekehrt. Der Tod des besten Freundes gehe ihm sehr nahe. Der Angeklagte betonte, dass er dessen Tod sehr bedauere: „Seitdem trinke ich keinen Alkohol mehr.“ Und der zweite Mitfahrer ergänzte: „Es sollte eigentlich ein gemütlicher Abend werden.“ Doch der sei dann durch das Treffen von mehreren Bekannten zu einem Trinkgelage ausgeartet.

„Die Zeche betrug rund 360 Euro“

Seiner eigenen Einschätzung nach sei der nun Angeklagte aber noch fahrtüchtig gewesen. An den Unfall habe er ebenfalls nur noch vage Erinnerungen, zuvor sei der Getötete jedoch aufgestanden, um den Fahrtwind zu genießen: „Und dann habe ich ihn da liegen sehen – ich wusste aber nicht, ob er tot war.“

Eine Kellnerin des Biergartens in Schladern sagte, dass ihr die Gruppe aufgefallen sei: Die Männer hätten immer gleich mehrere Getränke bestellt, „zum Schluss betrug die Zeche rund 360 Euro“. Sie habe mehrfach vergeblich angeboten, nach der Arbeit einen Umweg zu fahren, um die Gäste nach Hause zu fahren. Ihr Chef habe dann geraten, ihnen die Fahrzeugschlüssel wegzunehmen, doch da sei die Gruppe bereits aufgebrochen.

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Richter Carsten Becker zeigte sich überrascht, als der Anwalt der Nebenklage plötzlich ein Video vom Handy des Getöteten als Beweismittel ins Spiel brachte, das Momente dieser Fahrt kurz vor dem Unfall zeigt, und fragte, warum das nicht der Polizei zur Verfügung gestellt worden sei. Becker beauftragte einen Sachverständigen mit der Auswertung dieses Materials. In seinem Gutachten hatte der zuvor festgestellt, dass beide Frontpassagiere nicht angeschnallt gewesen seien, der Fahrer das erlaubte Tempo 100 aber nicht überschritten habe.

Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt.