GewaltschutzzentrumBisher gibt es eine solche Einrichtung im Oberbergischen nicht
Oberberg – Ein Gewaltschutzzentrum, also eine Beratungsstelle für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, gibt es im Oberbergischen nicht. Caritas-Direktor Peter Rothausen erklärte jetzt im Ausschuss für Soziales und Familie des Oberbergischen Kreises, das Werben um eine entsprechende Finanzierung aus Landesmitteln bleibe seit Jahren ohne Erfolg. Der entsprechende Topf sei gedeckelt, Geld stehe deshalb nicht zur Verfügung, höre er aus der Landeshauptstadt.
Weißer Fleck auf der Landkarte
Dabei sei Oberberg ein weißer Fleck auf der Landkarte; ringsherum gebe es diese Zentren. Über die Parteigrenzen hinweg herrschte Einigkeit, dass die oberbergische Politik den Kontakt nach Düsseldorf suchen soll, um zu sehen, ob nicht doch etwas möglich ist.
Rothausen kam darauf, weil im Ausschuss ein verwandtes Thema auf der Tagesordnung stand: „Alltag im Frauenhaus Oberberg“ hieß der Vortrag, mit dem Nicole Schneider, Leiterin des Frauenhauses, das in der Trägerschaft der Caritas steht, Politik und Verwaltung informierte.
Es ging um Zahlen
Dabei ging es viel um Zahlen. Über acht Plätze verfügt das Frauenhaus. Drei bis sechs Monate leben Frauen mit ihren Kindern dort, die Schutz suchen vor ihren Männern oder Lebensgefährten und der von denen ausgehenden Gewalt – die körperlicher, psychischer, sexueller, sozialer oder ökonomischer Art sein kann.
Wer im Frauenhaus vorübergehend Unterschlupf finden kann, hängt ab von der Kapazität und – noch mehr – vom Kriterienkatalog. Im vergangenen Jahr habe das Frauenhaus Oberberg 29 Frauen abweisen müssen, weil kein Platz frei war. 108 Frauen hingegen seien abgewiesen worden, weil sie die Kriterien nicht erfüllten.
Frauen werden nicht dem Schicksal überlassen
Diese Frauen überlasse man aber nicht ihrem Schicksal, sondern vermittele sie an die zuständigen Stellen, betonten Schneider und Rothausen. Aufnahmekriterien, die Frauen erfüllen müssen, sind zum einen das Alter (die Zuständigkeit für Minderjährige liegt beim Jugendamt), zum anderen müssen die Frauen im Stande sein, allein zu leben und den Haushalt zu führen, und sie müssen sich um ihre Kinder kümmern können.
Ausschlusskriterien seien hingegen psychische Erkrankungen, Suizidgefahr oder eine Suchterkrankung. Die damit einhergehenden Anforderungen an die Betreuung könne das Frauenhaus nicht erfüllen. Schneider: „Wir haben eine 24-Stunden-Erreichbarkeit, aber keine 24-Stunden-Bereitschaft.“
Für obdachlose Frauen nicht die richtige Einrichtung
Auch für obdachlose Frauen sei das Frauenhaus nicht die richtige Einrichtung. „Das ist ein schmaler Grat“, sagte Nicole Schneider. Aber wenn ein Mann Frau und Kinder aus dem Haus schmeißt, ohne gewalttätig zu werden, dann sei ein Frauenhaus eben nicht zuständig. 17 mal sei das im laufenden Jahr in Oberberg vorgekommen.
Noch ein Ausschluss-Kriterium gibt es: Wenn Bewohnerinnen aus dem Frauenhaus zu ihren Männern zurückkehren, dann gibt es keinen Weg zurück ins Frauenhaus. Warum? „Weil diese Frauen ihren Männern mit Sicherheit erzählt haben, wo sie die letzte Zeit verbracht haben. Die Männer wüssten also sofort, wo sie suchen müssen.“