AboAbonnieren

Einbruch und RaubüberfallEngelskirchener zu fast zwei Jahren Gefängnis verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild_Amtsgericht

Symbolbild

Gummersbach – Wegen gemeinschaftlichen Einbruchdiebstahls, Raubs und gefährlicher Körperverletzung ist ein 23-jähriger Engelskirchener zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Gummersbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef hatte keine Zweifel daran, dass er die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat. Der 36 Jahre alte Mittäter ist bereits im August verurteilt worden. Laut Anklage sollen die Männer zunächst am 27. Juli 2020 in eine Ründerother Pizzeria eingestiegen und 160 Euro in bar, zwei Flaschen Jägermeister sowie Cola entwendet haben.

Entschuldigung vor Gericht

Am nächsten Tag sollen sie abends am Aggerstrand einen Mann ausgeraubt und verprügelt haben. Der Angeklagte soll ihm mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn, auf dessen Bauch sitzend, mit Hieben traktiert haben, um das Handy, Portemonnaie und Schlüssel zu kassieren. Für die Bankkarten verlangte der 36-jährige die Pin-Nummern. Der andere gab aber eine falsche Nummer, die Karten wurden nach dreimaliger Falscheingabe gesperrt. Das Handy soll der Angeklagte mitgenommen und für 30 Euro verkauft haben.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Geschädigte erlitt Prellungen im Gesicht, an der Brust und im Nackenbereich. Zudem verlor er einen Zahn, ein weiterer wackelt seither. Während der Angeklagte Einbruch und Diebstahl einräumte, bestritt er die Vorfälle an der Agger teilweise. Er sei stark alkoholisiert gewesen: „Ich habe ihn geschlagen. Als ich sein Gesicht sah, tat mir von Herzen leid, was ich getan habe“, ließ der aus Guinea stammende Mann durch eine Dolmetscherin mitteilen, auch entschuldigte er sich. Aber er könne sich nicht erinnern, das Handy an sich genommen zu haben.

Richter Neef hielt dem Mann das Protokoll seiner Vernehmung bei der Polizei vor. Das sei falsch, entgegnete der Beschuldigte. Die Befragung habe ohne Dolmetscher stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Dem folgte das Gericht nicht, es verhängte die Gefängnisstrafe. Der Haftbefehl gegen den 23-Jährigen bleibt zudem.