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Raub mit TaschenlampeGummersbacher zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

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Das Amtsgericht Waldbröl

Waldbröl – Die Staatsanwältin hatte für „Freispruch auf Kosten der Staatskasse“ plädiert, die Verteidigerin schloss sich dem verständlicherweise an. Doch die Schöffen am Waldbröler Amtsgericht mit dem Vorsitzenden Richter Carsten Becker sahen das Ganze anders und verurteilten den Angeklagten zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Vor Gericht stand der 42-Jährige, weil er im Oktober des vergangenen Jahres auf der Bahnhofstraße in Höhe der Einmündung „Berggold“ vier Jugendliche mit einer Waffe bedroht und zweimal „Geld her!“ gefordert haben soll. Als ihm im Halbdunkeln ein Gegenstand auf den Boden fiel und er danach griff, nahmen die vier jungen Leute stante pede Reißaus und flüchteten zum besser ausgeleuchteten Aldi-Parkplatz.

Bis heute Angst, im Dunkeln vor die Türe zu gehen

Eines der Opfer, eine heute 16-jährige Schülerin, war so verängstigt und schockiert, dass sie von einer Aldi-Mitarbeiterin nach Hause gefahren wurde. Noch heute, sagte sie als Zeugin vor Gericht, fühle sie Unbehagen, alleine im Dunkeln vor die Tür zu gehen, geschweige denn die „üblichen Schleichwege“ zu nutzen.

Juristisch war der Anklagevorwurf als „schwerer Raub“ zu interpretieren, selbst wenn der vermeintliche Täter ohne Beute blieb. Allerdings will der heute 42-jährige in Gummersbach lebende Angeklagte, dem ein Sozialbetreuer zur Seite gestellt ist, überhaupt keine Waffe, geschweige denn eine Pistole, bei sich gehabt haben, sondern eine Taschenlampe, die noch dazu defekt gewesen sei.

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Auch die Polizei, die den Mann wenige Stunden später in Höhe des Rathauses festnahm, fand auf seinem Fluchtweg keinerlei Waffe. Dass es eine Taschenlampe statt einer Pistole gewesen sein könnte, räumten die vier 16-Jährigen vor Gericht ein, übereinstimmend aber blieben sie bei der Version, er habe „Geld her!“ gefordert. Das bestritt der Angeklagte, und selbst die Staatsanwältin hielt dies nach der ausführlichen Befragung aller Zeugen nicht für schlüssig.

Ein Gutachter testierte dem 42-Jährigen aufgrund jahrzehntelangen Drogenkonsums eine „verminderte Steuerungsfähigkeit“. Das Gericht schloss „zahlreiche Vorstrafen“ in die Beurteilung ein und kam zu dem Ergebnis, dass es sich auch ohne Waffe um eine versuchte räuberische Erpressung gehandelt habe. Gegen das Urteil wird zumindest die Verteidigerin wohl Berufung einreichen.