Wegen gemeinschaftlicher versuchter räuberischer Erpressung waren kürzlich zwei Männer aus Wiehl vor Gericht angeklagt.
Tat nicht nachweisbarAuseinandersetzung auf dem Flur des Gummersbacher Amtsgerichts
Zwei Wiehler (45 und 48) mussten sich wegen gemeinschaftlich versuchter räuberischer Erpressung vor dem Gummersbacher Schöffengericht verantworten. Die Angeklagten verteidigten sich schweigend, drei von vier Zeugen schilderten die Vorkommnisse aus ihrer Sicht – und verstrickten sich dabei teilweise in Widersprüchen. Am Ende reichten die Aussagen nicht, um die Vorwürfe nachzuweisen. Staatsanwalt und beide Verteidiger plädierten auf Freispruch. Dem folgte das Schöffengericht.
Den Männern wurde der Versuch vorgeworfen, zwischen Ende November und Anfang Dezember 2022 unter Androhung körperlicher Gewalt von einem 22-Jährigen die Zahlung von 10.000 Euro erzwungen zu haben. Dem sei eine Auseinandersetzung vorausgegangen, an der der 22-jährige Geschädigte, ein zweiter, ebenfalls 22-jähriger Zeuge sowie der Sohn eines der Angeklagten beteiligt gewesen sein soll.
Aussage vor Gericht: Von den Angeklagten „zusammengeschlagen“
So berichtete der Zeuge, dass er bereits einen Tag vor der versuchten räuberischen Erpressung auf die Angeklagten gestoßen und von ihnen „zusammengeschlagen“ worden sein soll. Zudem hätten sie von ihm ebenfalls die Zahlung von 10.000 Euro verlangt und ließen den Geschädigten durch einen Mittelsmann, den er auf dem Parkplatz des ehemaligen Handelshofes traf, mitteilen, dass sie von ihm ebenfalls 10.000 Euro wollen. „Sonst würden sie mir das Gleiche antun wie meinem Freund, oder noch schlimmeres“, berichtete der Geschädigte.
Gezahlt wurde nicht, was zu weiteren Bedrohungen führte und in einem Messerangriff Ende des Jahres gipfelte. Doch das sei Teil eines anderen Verfahrens. Während einer Sitzungsunterbrechung kam es auf dem Flur vor dem Sitzungssaal zu einer Auseinandersetzung zwischen den zwei Gruppen, doch konnte die Lage durch die Justizbeamten des Gerichts, die der Staatsanwalt sofort verständigte, schnell wieder aufgelöst werden.
Bei seinem anschließenden Schlusswort sagte der Staatsanwalt, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne, dass die Bedrohung gegen den Geschädigten tatsächlich von den Angeklagten ausgegangen sei. Die Verteidiger gaben zu bedenken, dass auch die Zeugenaussagen dahingehend zu widersprüchlich gewesen seien.