Unter Drogeneinfluss gestanden25-Jähriger muss nach Messerattacke in Gummersbacher Innenstadt in Haft

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Gummersbach

Vor dem Amtsgericht in Gummersbach musste sich ein 25-Jähriger verantworten.

Das Schöffengericht am Amtsgericht in Gummersbach verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung wurde ein 25-jähriger vom Schöffengericht am Amtsgericht in Gummersbach zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dem jungen Mann war vorgeworfen worden, am 14. Oktober des vergangenen Jahres in der Gummersbacher Innenstadt den 33-jährigen Geschädigten, der auch als Nebenkläger am Verfahren teilnahm, mit den Worten „Du sollst dich hier nicht mehr blicken lassen“ angegangen zu haben. Weil der Geschädigte daraufhin erwiderte, ob die Stadt denn ihm gehöre, soll der Angeklagte zugeschlagen haben. Ein weiteres Handgemenge wurde durch Anwesende nach kurzer Zeit aufgelöst.

Im Krankenhaus versorgt

Doch der Angeklagte lief nach einigen Minuten laut Anklage dem Geschädigten hinterher, ein Messer in der Hand. Laute „Pass auf!“- Rufe veranlassten ihn, sich umzudrehen. Er erlitt Stichverletzungen im Bauchbereich und den Oberschenkel. Diese wurden im Krankenhaus versorgt. Während des Angriffs soll der Angeklagte auf Persisch gedroht haben: „Ich mach dich tot. Ich werde deine Mutter und deine Schwester finden“.

Unter Drogen

Der 25-jährige Angeklagte bestritt vor Gericht weder den Geschädigten geschlagen noch ihn mit dem Messer verletzt zu haben. Doch die Bedrohungen habe er nicht ausgesprochen, ließ er über seinen Verteidiger mitteilen. „Mein Mandant hatte keine Gründe dafür. Vielmehr hat der Geschädigte den Streit begonnen und die Uhr meines Mandanten verlangt“, erzählte der Rechtsanwalt. Zudem habe der Angeklagte unter Drogeneinfluss gestanden. Dies bestätigte auch die medizinische Gutachterin, verneinte allerdings eine verminderte Schuldfähigkeit. Auch die Zeugenaussagen bestätigten die Version des Geschädigten, sodass die Staatsanwaltschaft von der Schuld des Angeklagten überzeugt war und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten forderte.

Deutliche Worte

„Das Gericht ist davon überzeugt, dass es sich genauso zugetragen hat, wie es in der Anklageschrift steht“, so Richter Ulrich Neef. Von einer verminderten Schuldunfähigkeit könne nicht auszugehen sein. „Im Vergangenen Jahr wurden sie wegen Bedrohung und Widerstand gegen Ordnungsbeamte verurteilt. Auch da hatten Sie dieses Messer dabei und sind damit einem Ordnungsbeamten hinter her gelaufen und in diesem Fall hinter dem Geschädigten. Da hört der Spaß auf! So ein Messer ist ein tödlicher Gegenstand“, so der Richte.

Nachtmodus
KStA abonnieren