Die Amtsgerichtsdirektorin geht davon aus, dass der Prozess, wie geplant im großen Saal des Gummersbacher Amtsgerichts stattfinden wird.
Nach den SchüssenGummersbacher Gericht lädt 30 Zeugen für Prozess gegen Messerangreifer
Am Freitag, 26. April, startet wie berichtet am Gummersbacher Amtsgericht der Prozess gegen den Messerangreifer aus der Fußgängerzone. Ihm wird vorgeworfen, im November 2023 nach einem Ladendiebstahl im Supermarkt Dornseifer im Forum einen Polizisten mit einem Messer im Gesicht verletzt zu haben. Die Beamten schossen in der Folge auf den Mann, der in Beinen, Händen und dem Unterleib getroffen wurde. Von Querschlägern wurden zwei Passanten getroffen und verletzt.
Acht Zeugen und ein Gutachter der Rechtsmedizin am ersten Prozesstag
Für den Prozess hat das Gummersbacher Amtsgericht insgesamt 30 Zeugen vorgeladen, wie Amtsgerichtsdirektorin Claudia Krieger im Gespräch mit dieser Zeitung berichtet. Am ersten Verhandlungstag sind acht Zeugen und ein Gutachter der Rechtsmedizin geladen, am zweiten Tag, das ist der 3. Mai, sind es 16 Zeugen und der Sachverständige, und am dritten Tag (Freitag, 17. Mai) sind sechs Zeugen und der Sachverständige vorgesehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Amtsgerichtsdirektorin davon aus, dass der Prozess, der unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef stattfinden wird, wie geplant im großen Saal des Gummersbacher Amtsgerichts stattfinden wird. Prozesse über drei Tage seien keine Seltenheit im Haus und mit Hinblick auf die große Zahl der Zeugen seien diese ja nicht alle zur gleichen Zeit im Amtsgericht.
An den drei Verhandlungstagen wird das Gericht zwei Verfahren behandeln, die zusammengeführt worden sind. Zum einen der Vorfall aus dem November 2023. Hier muss sich der Angeklagte wegen schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung (also der Vorfall bei Dornseifer) sowie einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung (die Auseinandersetzung mit der Polizei vor dem Backwerk) verantworten.
Der zweite Fall stammt aus dem Juni 2023. Hier geht es um Widerstand, Körperverletzung und tätlichen Angriff.