Ein 38-Jähriger sollte seinen Nachbarn geschlagen und dessen Wohnungstüre eingetreten haben.
Jeden Tag eine Kiste Bier geleertNachbarschaftsstreit in Gummersbach eskaliert und landet vor Gericht
Weil ein Streit unter Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus in Gummersbach-Dieringhausen im September 2022 eskalierte, musste sich nun ein 38-Jähriger wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht verantworten.
Dem Angeklagten, der ohne rechtlichen Beistand vor Gericht erschien, wurde vorgeworfen, dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und kurz darauf dessen Wohnungstür eingetreten zu haben. Dabei sei ein Schaden von mehr als 3000 Euro entstanden.
Mehrere Besuche der Polizei
Dem waren mehrere Besuche der Polizei bei dem Angeklagten und dessen Ehefrau vorausgegangen. Die Nachbarn hatten sich wegen Ruhestörung beschwert, denn das Ehepaar habe sich lautstark gestritten, hieß es vor Gericht. Dabei sei Alkohol im Spiel gewesen. Nach eigener Aussage habe der Angeklagte täglich eine Kiste Bier geleert, und laut seiner Frau sei an dem Abend auch Hochprozentiges im Glas gewesen.
Doch der Besuch der Polizei habe keine Wirkung gezeigt. Die Eheleute stritten weiter und gegen 23 Uhr ging erneut ein Anruf wegen Ruhestörung bei der Leitstelle ein. Am Mehrfamilienhaus angekommen, sei den Beamten der Angeklagte mit blutender Kopfwunde und torkelnd entgegengekommen.
Da auch Blut auf der Treppe zu sehen war, vermuteten die Beamten, dass der Angeklagte die Treppe heruntergefallen sein könnte. Der 38-Jährige konnte sich nur bruchstückhaft erinnern: „Ich wollte wissen, wer unseren Türzylinder verstopft hat und bin hoch zu den Nachbarn gegangen. Das nächste, was ich weiß, ist der Arzt, der mit mir sprach.“
„Der Nachbar stand plötzlich vor unserer Tür. Als ich fragte, was er wollte, schlug er einfach zu“, sagte der Geschädigte, der dann ebenfalls zugeschlagen haben soll. Danach sei das Ehepaar zurück in die Wohnung. Kurz darauf habe der Angeklagte die Wohnungstür eingetreten. Ob und wie der Angeklagte die Treppe hinunter gestürzt sei, wussten die Zeugen nicht. „Vielleicht entstand die Wunde auch durch meinen Schlag“, sagte der Geschädigte.
Zwei Promille
Auch eine Sachverständige wurde angehört. „Es kann davon ausgegangen werden, dass das Ergebnis eines Bluttest beim Angeklagten bei zwei Promille gelegen hätte“, so die Expertin. „Eine verminderte Schuldunfähigkeit liegt hier nicht vor. Der Angeklagte ist nach eigener Aussage den täglichen Konsum von Alkohol gewöhnt. Zudem erzählte der Geschädigte von einem gezielten Schlag und nicht von einem unkontrollierten Schwingen des Arms.“
Der Staatsanwalt beantragte acht Monate zur Bewährung. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte das Gericht. Richter Ulrich Neef setzte die Bewährungszeit auf fünf Jahre fest, zudem wurde dem Angeklagten eine Suchttherapie auferlegt.