Der 40-Jährige aus der Kreisstadt bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, verbunden ist die mit etlichen Auflagen.
ProzessGummersbacher nach Verfolgungsjagd für die Festnahme durchs Autofenster gezerrt
Nach einem Auffahrunfall leistete sich ein Gummersbacher am 8. Februar dieses Jahres eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, die ihresgleichen sucht. Für diese wilde Fahrt und wegen weiterer Vorwürfe musste sich der 40-Jährige jetzt vor dem Gummersbacher Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Ulrich Neef verantworten.
Dieses verurteilte ihn wegen Fahrens unter Alkohol und ohne Führerschein, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Über rund 40 Kilometer führte die Flucht des Mannes aus Gummersbach
An jenem Februar-Abend wollte der Angeklagte nach der Arbeit mit dem Auto seiner Freundin nach Hause fahren. Obwohl er keinen Führerschein besitzt und er getrunken hatte, setzte sich der Gummersbacher ans Steuer. An einer roten Ampel an der Rospestraße verursachte der damals 39-Jährige dann einen Auffahrunfall. „Er wirkte verängstigt. Sagte, dass doch nichts passiert sei. Ich entgegnete, dass es hier zu einem Unfall gekommen ist, ich seine Versicherungsdaten und die Polizei verständigen will“ schilderte ein 52-Jähriger, der gemeinsam mit seiner früheren Ehefrau in dem anderen Wagen gesessen hatte. „Daraufhin ist er ins Auto gestiegen und davongebraust.“
Zufällig fuhr ein Streifenwagen am Unfallort vorbei. Die beiden Polizeibeamten nahmen die Verfolgungsjagd auf. Der später Angeklagte raste über die Westtangente in Richtung der Autobahn. Rund 40 Kilometer dauerte die Flucht des Gummersbachers, die mehrere Polizeifahrzeuge erst kurz vor der Abfahrt Köln-Merheim stoppen konnten. Der Angeklagte unternahm einen weiteren Versuch zu flüchten und rammte zwei Fahrzeuge. Dabei entstand ein Schaden von rund 37.000 Euro.
Endstation Köln-Merheim: Gummersbacher verschanzte sich in seinem Auto
Eingekesselt verbarrikadierte sich der Angeklagte im Fahrzeug – Beamte schlugen die Scheibe ein und zerrten ihn heraus, um ihn festzunehmen. Damals sei ein Wert von 1,7 Promille festgestellt worden.
Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe ein. Er sei damals alkoholsüchtig gewesen und hätte mit Schnäpsen und Bier vor der Fahrt seinen Pegel aufgefüllt. Einige Monate danach wurde der Mann erneut angetrunken am Lenkrad erwischt und vom Amtsgericht in Wipperfürth zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro verurteilt, Führerscheinsperre inklusive. Da habe es bei ihm „Klick“ gemacht, sagte sein Verteidiger. Seither habe sein Mandant keinen Tropfen Alkohol getrunken und nehme an Beratungsgesprächen bei der Caritas teil.
„Es tut mir unglaublich leid, was passiert ist, und ich schäme mich dafür. Aber ich hatte einfach Angst“, beteuerte der Angeklagte vor Gericht und entschuldigte sich bei jedem Zeugen. Mit der Bewährung gehen für den Angeklagten einige Auflagen einher: Die Frist wurde auf fünf Jahre festgesetzt, die Führerscheinsperre um zwei weitere Jahre verlängert.
Wie er denn nun zur Arbeit käme, wollte Richter Neef aber noch wissen. „Ich fahre nur noch mit dem Fahrrad“, antwortete der ihm der Gummersbacher. Zudem muss der 40-Jährige weiterhin an den Beratungsgesprächen bei der Caritas teilnehmen und jeglicher Alkoholkonsum wurde ihm untersagt.