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Schüsse in der FußgängerzoneGummersbacher Messerangreifer wurde schon früher handgreiflich

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Der Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal neben seinem Verteidiger in einem Rollstuhl. 

Der Angeklagte schwieg auch an diesem Verhandlungstag vor Gericht.

Der Gummersbacher Messerangreifer brach auch in die Wohnung seines Vermieters ein und schlief in dessen Bett.

Am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen den Gummersbacher Messerangreifer ging es am Freitag um einen weiteren Tatkomplex, der sich bereits vor dem räuberischen Diebstahl und der Messerattacke auf einen Polizisten am 15. November 2023 in der Fußgängerzone zugetragen haben soll und am Amtsgericht mit angeklagt worden ist.

Und auch bei diesem Vorfall war ein Messer im Spiel. An jenem 7. Oktober 2022 kam es laut Anklage in Gummersbach-Windhagen zwischen dem Angeklagten und seinem Vermieter sowie dessen Partnerin zu einer Auseinandersetzung. Der Wohnungseigentümer verwehrte dem 30-Jährigen den Zutritt zur Mietwohnung, nachdem es bereits zwei Wochen zuvor zu einer Auseinandersetzung an gleicher Stelle gekommen sein muss, und das war offenbar nicht die Erste.

Angeklagter aus Gummersbach: Geworfener Stein traf Vermieter am Ohr

Um seiner Forderung, in die Wohnung zu kommen, Nachdruck zu verleihen, warf der 30-Jährige eine Scheibe ein, zückte zwischenzeitlich ein Schweizer Messer, während der Vermieter den Angreifer mit den Schüssen aus einer Schreckschusspistole in die Schranken weisen wollte. Am Ende wurde der Vermieter von einem Stein am Ohr getroffen. Das Handy, mit dem er einen Nachbarn um Hilfe rufen wollte, hielt offenbar einiges an Wucht ab.

Am Ende des Gerangels konnte sich der Vermieter auf den Angeklagten setzen und diesen fixieren. Dabei wurde er bald schon von einem hinzueilenden Nachbarn unterstützt, ehe schließlich die Polizei übernahm. Während sich der 30-Jährige am Freitag weiter in Schweigen hüllte und eine Aussage auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Ulrich Neef ablehnte, berichteten die beiden Zeugen sehr detailliert über ihr Verhältnis zu ihrem Mieter, das sich über die Zeit von zwei Jahren immer weiter zugespitzt habe.

Und das bis hin zu einem Einbruch in die vier Wände des Paares während eines Urlaubs. In der Zeit soll der Angeklagte sogar im Bett des Paares geschlafen haben, dort fand ihn jedenfalls die Polizei. Als Grund für seinen Umzug in die anderen Räume gab er an, dass sie ihm besser gefallen hätten.

Die Aussagen der beiden Geschädigten machten allerdings auch die Gefühlsschwankungen des Mannes deutlich. Der Vermieter, ein gelernter Sozialarbeiter, sagte, der Angeklagte sei zwar konfrontativ gewesen, habe aber an jenem Tag einen klaren Eindruck gemacht. In der Zeit als Mieter habe er sich mit dem 30-Jährigen gut verstanden, „doch es gab auch schlimme Sachen“. Der Vermieter sagte, dass die psychische Behinderung seines Mieters den Umgang mit diesem nicht leicht gemacht habe. „Aktionen von Psychoterror“ Immer wieder habe es Aktionen von Psychoterror gegeben. So auch das Heizen mit offener Backofentür oder das Ausdrücken von Kippen auf dem Vinylboden.

Schlimm sei gewesen, wenn im Kühlschrank rohes Fleisch verdorben sei und das ganze Haus nach Aas gerochen habe. Die Toilette sei ständig mit Fäkalien verschmutzt gewesen und in den Wohnräumen hätten Gefäße mit Urin gestanden. Auch die Freundin des Vermieters beschrieb den Angeklagten als „aggressiv“. Besonders schlimm war für sie, dass er in ihrem Bett geschlafen und ihre Spardose geplündert habe. „Der war nicht normal. Und wenn er sagte ‚Du leuchtest‘ oder ‚Dir würde ich nie etwas tun‘“ sei ihr schon unheimlich zumute gewesen. Der Prozess wird am 7. Juni fortgesetzt. Dann werden auch die Gutachter gehört.


Entschädigung für den angeschossenen Passanten?

Die Gründe dafür, dass die Staatsanwaltschaft gegen die in der Gummersbacher Fußgängerzone eingesetzten Beamten kein Ermittlungsverfahren wegen der abgefeuerten Schüsse eingeleitet hat, wurden am Freitag noch einmal vorgetragen aus einem Schreiben der zuständigen Oberstaatsanwältin. Demnach haben die Beamten – wie bereits mehrfach berichtet – nicht pflichtwidrig gehandelt. Ebenfalls Thema waren die Querschläger, die zwei Passanten verletzt hatten. Auch hier gab es keinen Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung.

Der Mann, der im Gesäß getroffen wurde, hat allerdings ein zivilrechtliches Verfahren auf den Weg gebracht. Hier ist der Oberbergische Kreis als Kreispolizeibehörde sein Ansprechpartner, der klärt, welche Ansprüche gegebenenfalls bestehen.

Ob und in welchem Umfang der Mann entschädigt wird, werde derzeit aber noch geprüft, sagt Polizeisprecherin Monika Treutler, die am Freitag ebenfalls im Gericht war. Eine finale Entscheidung gebe es hier aber noch nicht, wie sie sagt.