Der Hausärzteverband hat wegen der neuen Notdienstregelungen Alarm geschlagen, jetzt reagiert die KVNO.
NotdiensteKVNO spricht von einer „Entlastung“ der Ärzte in Oberberg
Nach der Kritik des Hausärzteverbands im Oberbergischen an den neuen Regelungen für den Notdienst hat auf Nachfrage dieser Zeitung die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) ihre Position erläutert. „Zusammen mit unserer örtlichen Kreisstelle haben wir uns die Strukturen der örtlichen Ärztinnen und Ärzte sowie die Entwicklung der ärztlichen Hausbesuche im Notdienst (Fahrdienste) über lange Zeit angesehen und ausgewertet.
Danach war die Inanspruchnahme der Fahrdienste bzw. die Zahl der Hausbesuche in der Vergangenheit deutlich rückläufig“, heißt es in der Stellungnahme aus Düsseldorf. In 2021 habe es über alle Fahrdienstbezirke in Oberberg maximal 1,3 Einsätze pro Stunde gegeben. Im Jahr 2022 einen Einsatz pro Stunde als Maximalwert und in manchen Nachtstunden waren es sogar einstellige Patientenzahlen, was rechnerisch 0,1 Fälle je Stunde ergebe. „Zuletzt gab es in gesamt Oberberg insgesamt rund 1650 jährliche Arzt-Patienten-Kontakte im Fahrdienst, dies entspricht gut vier Einsätzen pro Tag“, so die Einschätzung der KVNO.
KVNO hat eine Anpassung vorgenommen
In Summe sei die Inanspruchnahme ärztlicher Hausbesuche vor allem in den Nachtstunden nach 22 Uhr äußerst gering, so die KVNO, die mit Blick auf das Vorhalten ungenutzter ärztlicher Kapazitäten nun eine Anpassung vorgenommen habe – „und dies gerade auch mit Blick auf die Altersstruktur der örtlichen Haus- und Fachärzte“, wie es weiter heißt. „Das ist aus unserer Sicht aber keine Mehrbelastung, sondern im Sinne aller dienstverpflichteten Ärztinnen und Ärzte im Kreis eine Entlastung: Statt wie bisher drei Medizinerinnen und Mediziner aus der Region zum Fahrdienst dienstbereit vorhalten zu müssen, werden künftig ,nur' noch ein bzw. zwei Ärztinnen und Ärzte zum Fahrdienst eingeteilt.
Im Jahresdurchschnitt muss dadurch in Summe jeder Niedergelassene deutlich weniger Fahrdienststunden ableisten“, rechnet die KVNO vor. Aus den Erfahrungen und Gesprächen mit jungen niederlassungsinteressierten Ärztinnen und Ärzten wisse man, dass insbesondere die Dienstfrequenz bzw. die Einteilungshäufigkeit in den ambulanten Notdienst ein bedeutendes Kriterium bei der Ortswahl der Niederlassung sei.
KVNO will damit auch Hemmnisse für eine künftige Niederlassung abbauen
Als Organisation, die u.a. die Sicherstellungsverantwortung für die ambulante Versorgung trage, sei die KV dazu verpflichtet, etwaige Hemmnisse für eine Niederlassung abzubauen und Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Dieser allgemeinen gesetzlichen Pflicht würden einzelne lokale ärztliche Berufsverbände nicht unterliegen.