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„Den Schwarzen töten“Ist Fremdenhass das Tatmotiv für Mord am Trinkerbüdchen in Gummersbach?

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Mordprozess Köln Busbahnhof Gummersbach Mord

Der Angeklagte verdeckte sein Gesicht im Gericht.

Bislang galt als ein mögliches Motiv Rache. Doch der Mord am Gummersbacher Trinkerbüdchen könnte auch rassistische Motive haben.

Am 29. Februar kam es in der Trinker-Szene am Gummersbacher Busbahnhof zu einem eiskalten Gewaltverbrechen: Am sogenannten Trinkerbüdchen, einem ehemaligen Bushaltestellenhäuschen, stach ein Mann einem anderen raptorartig mit einem spitzen Gegenstand in den Hals.

Der von dem Stich getroffene Mann brach zusammen und starb noch am Tatort an der stark blutenden Halsverletzung. Aufnahmen einer Überwachungskamera hielten die Gewalttat fest und dienen vor Gericht als Beweismittel.

Angriff in Gummersbach: Bislang galt Rache als Motiv

Bislang galt als ein mögliches Motiv Rache. Laut Zeugenaussagen im bisherigen Prozessverlauf soll das Opfer dem Angeklagten vor Jahren eine Jacke geraubt haben. Am Montag kam ein mögliches weiteres Motiv ins Spiel: Fremdenhass beziehungsweise Rassismus.

Eine Polizeibeamtin (32) berichtete dem Gericht von der Vernehmung einer Bekannten des Angeklagten. Diese habe sowohl auf den mutmaßlichen Jackenraub hingewiesen, aber auch gesagt, dass sie kurz vor der Tat noch Kontakt mit dem Angeklagten gehabt habe. Demnach habe dieser gesagt, „er wolle den Schwarzen töten“, womit das spätere Opfer gemeint gewesen sei. Aus der Aussage der Zeugin habe sich weiter ergeben, dass die Tat von langer Hand geplant gewesen sei.

Gummersbach: Polizei durchsucht mit SEK Wohnung des Vaters

Die Beamtin berichtete dem Gericht weiter, dass die Hausdurchsuchung beim Vater des Angeklagten nach der Tat mit Unterstützung eines Spezialeinsatz-Kommandos erfolgt sei, das die Wohnungstür aufgesprengt habe. Hintergrund seien Hinweise über eine Schusswaffe gewesen, die sich mutmaßlich im Besitz des Angeklagten befinden sollte. Gefunden habe man aber lediglich eine Machete in einem Schrank im Zimmer des Angeklagten. Zudem habe das Badezimmer so ausgesehen, als habe sich dort kurz zuvor jemand das Haupthaar geschnitten, beziehungsweise rasiert.

„Der hatte ja vermutlich vorher lange Haare und dann plötzlich kurze“, sagte die Beamtin. Eine Kollegin (41) berichtete dann ebenfalls, dass der Angeklagte einer von ihr vernommenen Zeugin berichtet habe, das spätere Opfer töten zu wollen. Auch habe der Angeklagte für sein Vorhaben Verbündete in der Trinker-Szene gewinnen wollen. „Dabei sei auch die Hautfarbe des Geschädigten thematisiert worden“, sagte die 41-Jährige.

Die Zeugin habe die Todesdrohung auch ernst genommen und habe versucht, dem Angeklagten die Konsequenzen einer solchen Tat – viele Jahre im Gefängnis – vor Augen zu führen versucht. Auch habe sie befunden, dass für eine weggekommene Jacke ein Mord nicht die angemessene Antwort sei. Die Beamtin hatte noch weitere Zeugen aus der Trinker-Szene vernommen.

Einer habe demnach erklärt, der Angeklagte habe ihn gefragt, „ob er helfen könne, um den Schwarzen kaputt zu machen“. Eine weitere Zeugin, die von der 41-Jährigen vernommen worden war, habe ferner berichtet, dass sie von dem Angeklagten mal angesprochen worden sei mit den Worten: „Bist du nicht die, die von dem Schwarzen an der Hütte gequält worden ist?“ Die Zeugin wurde von der Beamtin als „sehr glaubhaft“ beschrieben. Der Prozess wird fortgesetzt.