Sexuelle Nötigung und Exhibitionismus: Der Angeklagte wurde am Amtsgericht Gummersbach zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt.
Sexuelle NötigungNach dem Urteil klickten in Gummersbach die Handschellen

Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld.
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Zu seiner ersten Hauptverhandlung war der Angeklagte nicht erschienen, dem zweiten Termin konnte er sich aber nicht entziehen. Richter Ulrich Neef hatte Haftbefehl erlassen, sodass der 34-Jährige in Handschellen von zwei Justizbeamten in den Saal 110 des Gummersbacher Amtsgerichts geführt wurde. Die ihm zur Last gelegten Taten: versuchter sexueller Übergriff sowie eine vollendete sexuelle Nötigung. Dem aus Eritrea stammenden Mann, der nur mittels eines Dolmetschers der Verhandlung folgen konnte, wurde vorgeworfen, im September vergangenen Jahres einer 49-Jährigen in Gummersbach auf deren Heimweg in den späten Abendstunden bis in den Hausflur gefolgt, ihr dort an die Schulter gefasst und sein Glied entblößt zu haben.
Geschädigte schilderte den Vorfall im Zeugenstand
„Er sagte zu mir ,Du willst es doch auch“, sagte die Gummersbacherin im Zeugenstand des Schöffengerichts. Die Geschädigte, die dem Verfahren auch als Nebenklägerin beiwohnte, habe sich dann losreißen können. Sie schilderte weiter, dass sie durch die Gärten fliehen wollte, stolperte und der Angeklagte plötzlich wieder hinter ihr gestanden habe. „Er hat mich am Arm festgehalten, mir über die Taille gefasst und in den Intimbereich“, berichtete sie vor Gericht.
Aufgrund dieses und eines weiteren Vorfalls, der sich im Dezember desselben Jahres zugetragen haben soll und gesondert ohne Öffentlichkeit verhandelt wird, leidet die 49-Jährige bis heute unter Panikattacken, Schlaflosigkeit, Angstzuständen und Alpträumen. Auch die Zeugenaussage bestritt sie nicht allein – an ihrer Seite saß ihre Rechtsanwältin, im Zuschauerraum hatten zudem Angehörige der Geschädigten Platz genommen.
Angeklagter bestritt die Taten
Weil der Angeklagte im Zuge des Tatgeschehens sein Geschlechtsteil entblößt hatte, sah die Oberstaatsanwältin zudem den Straftatbestand des Exhibitionismus als erfüllt an und beantragte, diesen der Anklageschrift hinzuzufügen. Der Anklagte indes bestritt die ihm zur Last gelegten Taten. „Ich habe das nicht gemacht“, ließ er durch seinen Dolmetscher aussagen.
Nach der Beweisaufnahme beantragte die Staatsanwältin wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Exhibitionismus eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten – ohne Bewährung. Lediglich, dass der 34-Jährige zum Tatzeitgeschehen nicht vorbestraft gewesen ist, könne sie positiv berücksichtigen. „Das ist aber auch alles“, sagte sie.
Der Verteidiger bat indes das Gericht, zu prüfen, ob hier nicht Aussage gegen Aussage vorläge und ob es sich nicht zudem um einen minderschweren Fall handeln könnte. Das Schöffengericht aber folgte dem Antrag der Oberstaatsanwältin. Richter Neef erläuterte die Gründe für das Urteil: „Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass es sich so wie in der Anklageschrift aufgeführt zugetragen hat und wir haben keinen Grund gesehen, den Worten der Zeugin keinen Glauben zu schenken. Auch sehen wir hier keinen minderschweren Fall. Es war spät am Abend, bereits dunkel und der Angeklagte war der Geschädigten bis in den Hausflur gefolgt, wo sie ihm schutzlos ausgeliefert war. Die Geschädigte leidet bis heute unter den Geschehnissen.“
Zudem verkündete Richter Neef, dass der Haftbefehl aufgrund von Fluchtgefahr aufrechterhalten bleibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.