Schwere Brandstiftung wird einem 53-Jährige vorgeworfen. Doch der soll schuldunfähig sein.
Schwere BrandstiftungGummersbacher (53) will freiwillig in dauerhafte Unterbringung
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Das Kölner Landgericht muss entscheiden, ob ein 53 Jahre alter Mann dauerhaft untergebracht wird.
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Wegen zweifacher Sachbeschädigung und schwerer Brandstiftung steht seit Mittwoch ein 53-Jähriger vor dem Kölner Landgericht. Weil der Mann die Taten aufgrund einer schizomanischen Störung in schuldunfähigem Zustand begangen haben soll, geht es in dem Sicherungsverfahren um eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Eher untypisch: Der 53-Jährige selbst wünscht dies. „Ich hätte gerne einen 63er. Dann könnte ich mein Leben vielleicht in den Griff kriegen“, sagte der 53-Jährige gleich nach Verlesung der Antragsschrift durch die Staatsanwältin.
Das schärfste Schwert des Strafgesetzbuches
Mit „63er“ ist jener Paragraf des Strafgesetzbuches (StGB) gemeint, der die dauerhafte Unterbringung regelt. Er gilt unter Juristen als schärfstes Schwert des StGB, da die durchschnittliche Verweildauer eines Verurteilten in der Unterbringung bei rund zehn Jahren liegt. Verteidiger Achim Kreuter räumte die Vorwürfe für seinen Mandanten ein. Laut Antragsschrift soll der Mann am 14. Mai 2024 in seinem Zimmer in der Marienheider Psychiatrie seine über einem Stuhl hängende Jacke mit einem Feuerzeug angezündet haben. Das Kleidungsstück soll Feuer gefangen und das soll auf den Stuhl übergriffen haben. Eine Mitarbeiterin konnte den Brand aber löschen. Der Sachschaden soll knapp 7000 Euro betragen.
Am 30. Juli 2024 soll es dann zu einer ungleich schwereren Tat gekommen sein. Dabei soll der Beschuldigte eine in einem Unterstand befindliche Papiermülltonne entzündet und sich einige Meter entfernt auf einen Blumenkübel gesetzt haben. Diese Tonne, hieß es vor Gericht, habe vor einem mit Schieferschindeln eingedeckten Fachwerkhaus, in dem auch der Beschuldigte eine Wohnung hatte, gestanden. Jedoch sollen genau an der Stelle, an der die Papiertonne stand, ein Balken des Fachwerks freigelegt worden sein.
Laut der Staatsanwältin habe der 53-Jährige gewollt, dass dieser fange. Aufgrund der Rauchentwicklung seien aber Autofahrer auf den Brand aufmerksam geworden und hätten gehupt. Einer der Fahrer sei gleich zur in unmittelbarer Nähe gelegenen Freiwilligen Feuerwehr gefahren und habe Alarm geschlagen. Ein Feuerwehrmann sei dann zu jenem Haus geeilt und habe die brennende Tonne davon weggezogen. Der Angeklagte sagte: „Ich kam mir in der Wohnung wie gefangen vor.“ Die Psychiatrie in Marienheide habe ihn mehrfach abgewiesen. Derzeit sei er vorläufig in einer Klinik in Essen untergebracht. „Das tut mir sehr gut da“, so der Mann.