Über Wochen misshandeltVater des toten Babys aus Gummersbach zu drei Jahren Haft verurteilt

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Der Vater des toten Babys aus Gummersbach ist vom Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert, doch am Mittwoch kam das Urteil gegen den Vater des toten Babys.

Der Tod eines 14 Wochen alten Babys aus Gummersbach im Mai 2022 bleibt nicht ungesühnt: Das Kölner Landgericht verurteilte am Mittwoch den 35 Jahre alten Vater des Kindes wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu drei Jahren Haft. „Es steht aufgrund der Hauptverhandlung fest, dass der 14 Wochen alte Junge aufgrund schwerer Misshandlungen verstorben ist“, sagte die Vorsitzende Sibylle Grassmann eingangs der Urteilsbegründung.

Das 14 Monate alt Kinder war unterernährt

Zudem sei das Kind unterernährt gewesen, beide Eltern hätten ihm notwendige medizinische Hilfe nicht zukommen lassen. Verstorben ist der Säugling laut des Urteils an einem Schädelhirnbruch, den das Kind aufgrund eines rund einminütigen „heftigen Schüttelns“ am 21. Mai 2022 erlitten habe. „Dabei wurde das Kind auch einmal mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand geschlagen, beispielsweise eine Wand“, führte die Richterin aus. Als Täter kämen nur die Eltern in Frage. Weiter stellte das Gericht fest, dass der Säugling schon vor dem Tattag über Wochen misshandelt worden sei. Darauf hätten blaue Flecken an Kopf und Oberkörper hingewiesen, die ein Kinderarzt wenige Wochen vor seinem Tod an dem Säugling festgestellt hatte.

Die rechtsmedizinische Sachverständige hatte im Prozess am Kölner Landgericht dann ausgeführt, dass die blauen Flecken nur Folge von Schlägen gegen den Kopf und massivem Druck auf den Oberkörper sein könnten. Nachdem das Kind am Tattag aufgrund des Schüttelns bewusstlos geworden sei, habe die Mutter Hilfe bei Nachbarn gesucht, die den Rettungsdienst informiert hätten. Zwar konnten Notfallsanitäter und Notarzt den Jungen wiederbeleben, zu Bewusstsein kam er indes nicht. „Am 25. Mai verstarb der Junge. Da ist keines der beiden Elternteile dabei. Da war kein Interesse“, sagte Richterin Grassmann mit Bitterkeit in der Stimme.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und Verteidiger Stephan Kuhl hatten am Montag jeweils auf Freispruch plädiert. Beide hatten ausgeführt, dem Angeklagten könne keine konkrete Tathandlung nachgewiesen werden. Dem pflichtete das Gericht bei. Dass hieraus aber eine Schuldlosigkeit folge, vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Dem Angeklagten habe nicht entgehen können, dass der 14 Woche alte Säugling unterernährt gewesen und er misshandelt worden sei. Er habe aber weder medizinische Hilfe besorgt, noch sei er gegen etwaige Gewalttaten der Mutter des Jungen eingeschritten, weshalb das Gericht die beiden bereits erwähnten Beihilfetatbestände durch Unterlassen feststellte.

Die Mutter des Kindes ist bis heute untergetaucht. Womöglich hat sich die aus dem Ausland stammende Frau aus Deutschland abgesetzt, nachdem sie einige Zeit bei ihren Eltern in Süddeutschland gewohnt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Kuhl kündigte auf Nachfrage an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

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