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UrteilsspruchLandgericht schickt Gummersbacher Fahrraddiebe ins Gefängnis

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Im Prozess gegen eine Bande von Fahrraddieben, die auch in Gummersbach aktiv war, sind am am Dienstag die Urteile gesprochen worden.

Hochpreisige Fahrräder waren ihr Ziel, jetzt geht es hinter Gitter.

Im Prozess gegen eine Bande von Fahrrad- und E-Bike-Dieben - die auch in Gummersbach aktiv war - hat das Kölner Landgericht alle vier ukrainischen Angeklagten am Dienstag schuldig gesprochen. Die beiden 23 Jahre alten Hauptangeklagten müssen unter anderem wegen vielfachen schweren Bandendiebstahls für vier beziehungsweise drei Jahre in Haft. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Erträgen aus den Taten in Höhe von knapp 160 000 Euro beziehungsweise rund 92 000 Euro an.

Ein 19-jähriger Angeklagter, der als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, kam mit einer Verwarnung davon. Er muss nach Weisung der Jugendgerichtshilfe 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, einen Deutschkurs besuchen binnen eines Jahres einen Ausbildungsplatz finden und antreten. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 9200 Euro an Taterträgen an. Zudem wurde eine 22 Jahre alte Angeklagte wegen eines Falls der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro, also 900 Euro, verurteilt.

Sachverhalt der Anklageschrift wurde weitgehend bestätigt

„Der Sachverhalt hat sich im wesentlichen wie in der Anklage der Staatsanwaltschaft niedergelegt bestätigt“, sagte die Vorsitzende eingangs der Urteilsbegründung. Demnach hatte sich die Angeklagten, nachdem sie vor dem Krieg in ihrem Heimatland im Februar und März 2022 in die Bundesrepublik geflüchtet waren, in unterschiedlicher Beteiligung von November 2023 bis Mai 2024 auf den Diebstahl E-Bikes, Pedelecs und hochwertigen Fahrrädern spezialisiert.

An ihre Opfer, die ihre Räder eigentlich verkaufen wollten, kamen sie über Kleinanzeigen im Internet. Sodann kontaktierten sie die potenziellen Verkäufer, verabredeten Besichtigungstermine und gelangten sie an die Adressen, der Verkäufer. Anschließend nahmen sie die Besichtigungstermine aber nicht wahr, sondern stahlen die Räder aus Kellern und Garagen – wobei es in einigen Fällen aber auch beim Versuch blieb. Anschließend zerlegten sie die Räder für den anschließenden Transport der Räder in die Ukraine. Mit den Erlösen aus den Taten finanzierten die Angeklagten, die zum Teil mit bislang unbekannten Mittätern zusammenarbeiteten, ihren Lebensunterhalt.