Haftstrafe auf Bewährung22-Jähriger aus Morsbach wegen Übergriffs verurteilt
Waldbröl – „Ich habe gedacht, es ist nur Spaß“, sagte ein 22-jähriger Morsbacher am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht. Das sah der Vorsitzende Richter Carsten Becker anders: Das von ihm geleitete Gericht verurteilte den 22-Jährigen wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann im August vorigen Jahres an einer damals 17-jährigen Waldbrölerin gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen und sie körperlich misshandelt haben. Zuvor sei er mit ihr auf einen abgelegenen Waldweg in das Nutscheidgebiet gefahren. Dort habe er trotz ihrer Ablehnung versucht, die Jugendliche auf der Rücksitzbank zu küssen und durch Würgen versucht, sie dazu zu zwingen, dass er sie berühren kann. Davon habe er erst abgelassen, als sie ihm ihr Knie ins Gesicht gestoßen habe.
Junger Mann zeigte sich von der Anklage überrascht
Der Angeklagte schilderte, dass er überrascht sei, nun wegen dieses Vorfalls vor Gericht zu stehen. Es habe mit der jungen Frau, die er etwa zwei Monate zuvor über eine Freundin kennengelernt habe, schon bei mehreren Treffen auf unterschiedlichen Plätzen im Wald einen Austausch von Zärtlichkeiten gegeben: „An dem Tag wollte sie auf den Rücksitz, um dort besser kuscheln zu können.“ Sie habe ihm gegenüber auch nie geäußert, dass sie nicht an ihm interessiert sei.
Anschließend gab der 22-Jährige jedoch zu, dass er sich an dem Tage etwas weiter als bislang üblich vorgewagt habe. Ihre Gegenwehr habe er als Bestandteil eines „Spiels“ gesehen. Das habe er beendet, nachdem ihm die Ernsthaftigkeit ihrer Ablehnung bewusst geworden sei. Anschließend habe er ihr einen Campingstuhl neben das Auto gestellt, auf dem sie in aller Ruhe geraucht habe. Und nach dem Treffen habe er sie auch noch zu einem Freund gefahren, mit dem sie bereits vorher verabredet gewesen sei.
„Ich wollte sie weder verlieren noch verletzen“
An einem der folgenden Tage habe er sich bei ihr dann persönlich auch mehrfach dafür entschuldigt, dass er ihr wohl etwas zu nahe getreten sei: „Ich wollte sie weder verlieren noch verletzen.“
Die Staatsanwältin machte den Angeklagten darauf aufmerksam, dass ihm ein umfassendes Geständnis mögliche Vorteile hinsichtlich des Strafmaßes verschaffen könne, da sich dann eine Befragung der Geschädigten erübrigen würde. Dazu erklärte der, dass er dem Mädchen nicht gegen ihren Willen zu nahe kommen gewollt habe, sich spielerisch zu würgen sei aber doch an der Tagesordnung gewesen.
Die Aussage der inzwischen 18-Jährigen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, ebenso die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Richter Becker schilderte danach, dass das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin gefolgt sei. Das teilweise Geständnis habe der Geschädigten eine intensivere Befragung erspart. Darüber hinaus muss der Mann 2400 Euro an den Weißen Ring zahlen, ein weiterer Kontakt zu der Frau ist ihm untersagt.