Illegale TreffpunkteIn Wipperfürther Fichtenschonung feiern Unbekannte Partys
- Unbekannte haben in einer Wipperfürther Fichtenschonung Partys gefeiert.
- Um sich Platz zu verschaffen, haben die Täter eine Lichtung in den Forst geschnitten.
- Revierförster Michael Woesler warnt vor der enormen Waldbrandgefahr nach dem trockenen Sommer.
Wipperfürth – Zwei illegale Partyplätze hat Revierförster Michael Woesler in dem Waldgebiet zwischen dem Stillinghauser Weg und dem Mühlenberg entdeckt. Wie die Spuren verraten, haben Unbekannte zuletzt mitten im Busch gekifft, gefeiert und ordentlich Alkohol getrunken.
Der Besitzer der zwei Hektar großen Schonung hatte Woesler jüngst gebeten, sich um die Entsorgung dort abgeladenen Mülls zu kümmern. Bei der ersten Begutachtung vor Ort kam der Förster allerdings zu dem Schluss, dass es sich nicht bloß um eine wilde Müllkippe handelt – sondern um mehrere Plätze, an denen sich regelmäßig Menschen zum Feiern treffen.
Die Waldbrandgefahr ist besonder hoch
Die dortige Parzelle besteht aus etwa 15-jährigen Fichten, die dicht an dicht wachsen und kaum Licht durchlassen. Der Weg zum ersten Treffpunkt führt vom einstigen Trimm-dich-Pfad aus etwa 20 Meter weit mitten durch das Dickicht.
Fein säuberlich haben die Partygänger den Pfad freigeschnitten und sogar die Astschere zurückgelassen. „Bei der Orientierung helfen helle Papierstücke auf dem Boden – das funktioniert hier wie bei Hänsel und Gretel“, zeigt Woesler.
Ein Stück weiter haben die Unbekannten auf zehn mal zehn Metern gleich komplett gerodet. Die Lichtung ist ausgestattet mit Barhockern, Campingstühlen und Biertischen. Das Faible der Partygäste für Wodka mit Orangensaft und Marihuana-Tütchen ist offensichtlich.
Auf beiden Seiten lagert geschnittenes Kaminholz. „Es muss ein richtiger Kraftakt gewesen sein, das ganze Zeug in den Busch zu bekommen“, so Woesler.
Schon das Betreten solcher Nachwuchsbestände, im Fachjargon Dickungen, sei verboten, berichtet der Forstmann. Das NRW-Forstgesetz mache für diese Areale eine Ausnahme vom grundsätzlichen Betretungsrecht des Waldes, weil Tiere in dem dichten Geäst Rückzugsort, Schatten und damit Schutz vor Hitze suchten. Dass das Zurücklassen des Mülls nicht erlaubt sei, verstehe sich von selbst.
Extreme Brandgefahr in engem Baumbestand
Noch wichtiger ist dem Revierförster von Klüppelberg allerdings der Hinweis auf die Brandgefahr, die dem Partyvolk offenbar gar nicht bewusst sei. „Dieser Waldabschnitt ist rappeltrocken und liegt am Südhang. Wenn die unteren dürren Äste Feuer fangen, explodieren die Fichten regelrecht“, warnt Woesler. „Das gibt in Sekunden eine Flammenwand, durch die niemand lebend hindurch kommt.“
Richtiges Verhalten im Wald
Das Rauchverbot gilt im Wald bundesweit zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober, so die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldeigentümer.
Müll darf nicht im Wald landen, denn Glasflaschen oder -scherben können Feuer entzünden. Auch Autos sollten nicht im Wald geparkt werden, da ein heißer Katalysator den Boden entzünden kann.
Zwar gebe es keine Hinweise auf eine Feuerstelle – der Kaminholz-Vorrat scheint unbenutzt – doch schon das Rauchen im Unterholz sei grob fahrlässig, sagt Woesler und weist auf den Gummersbacher Waldbrand und die nahe am Forst stehenden Wohnhäuser am Stillinghauser Weg hin.
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Auf Anzeigen wollen Förster und Waldbesitzer verzichten. Allerdings sei der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gesetzlich zur Bergung des Mülls verpflichtet.
Die Entsorgung werde vermutlich über die Stadt laufen. Beides auf Kosten der Steuerzahler, wie Michael Woesler betont.