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Kleiner Sohn mit im AutoNümbrechter verursacht betrunken Unfall – Nun muss er in Haft

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Ein 32-Jähriger ist vom Amtsgericht Waldbröl zu seiben Monaten Haft verurteilt worden. (Symbolbild)

Waldbröl – Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort hat das Amtsgericht Waldbröl einen 32-jährigen Mann, der jetzt in Windeck lebt, zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Kleiner Sohn mit im Auto: Nümbrechter fährt betrunken und verursacht Unfall

Die Staatsanwaltschaft hatte den früheren Nümbrechter beschuldigt, im April mit seinem nicht angemeldeten Wagen ohne Führerschein in fahruntüchtigem Zustand gefahren zu sein. Zu diesem Zweck habe er sich Nummernschilder beschafft, die mit dem Kennzeichen eines ähnlich aussehenden Fahrzeugs bedruckt waren. Verdächtig: Die beiden gefälschten Siegel stammten aus verschiedenen Bundesländern.

Laut Anklage fuhr er mit dem Auto und seinem zur Tatzeit fünfjährigen Sohn auf dem Rücksitz er in einer Ortschaft extrem langsam, beschleunigte mehrfach und bremste wieder ab. Hinter dem Ortsausgang verlor er die Kontrolle über sein Auto und rutschte eine Böschung hinab, bis er nach einer Drehung an zwei Bäumen zum Stehen kam. Danach sei er aus dem Wagen gestiegen, ohne sich um den Sohn zu kümmern.

Als das verletzte Kind schreiend aus dem Auto geklettert sei, habe der Mann eine Zeugin gebeten, ihn nach Hause zu fahren. Einen Krankenwagen dürfe sie nicht rufen, da er Alkohol getrunken habe und über keine Fahrerlaubnis verfüge. Diese sei ihm 2008 entzogen worden.

Angeklagter nennt Rumgeblödel mit dem Sohn als Unfallursache

Über seine Verteidigerin räumte der Angeklagte die Vorwürfe grundsätzlich ein. Er wehrte sich dagegen, nicht fahrtüchtig gewesen zu sein: Er habe vorher lediglich zwei Flaschen Bier getrunken. Die auffällige Fahrweise sei darauf zurückzuführen, dass er „mit dem Sohn herumgeblödelt habe“.

Der Unfall sei geschehen, weil er sich während des Beschleunigungsvorgangs zu ihm umgedreht habe. Danach habe er sich sofort um sein Kind gekümmert, das nur sehr leicht verletzt worden sei. „Der Vorfall tut mir leid und hat mir die Augen geöffnet, was alles hätte passieren können“, sagte der Angeklagte.

Wegen zahlreicher einschlägiger Vorstrafen beantragte die Staatsanwältin die Freiheitsstrafe von sieben Monaten, zudem eine Führerscheinsperre von zwei Jahren. Richter Dr. Fabian Krapoth folgte dem Antrag: „Mit dieser Strafe sind Sie sogar noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen.“

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Seit 17 Jahren sei der Angeklagte immer wieder in ähnlicher Weise straffällig geworden. „Auch ohne die Sperre werden Sie Schwierigkeiten haben, irgendwann noch mal einen Führerschein zu bekommen.“