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Angeklagter bestreitet Drogenhandel21-jähriger Lindlarer zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Das Amtsgericht Wipperfürth.

Das Wipperfürther Amtsgericht.

Wegen Drogenbesitz muss ein 21-jähriger Lindlarer jetzt 700 Euro Geldstrafe bezahlen. Einen Handel mit den Drogen bestritt der Angeklagte.

Bei allen Änderungen rund um das Thema Cannabis, die aktuell im Gespräch sind, teilweise in der Umsetzung, teilweise geplant, eines steht aktuell fest: Wer mit Drogen erwischt wird, gerade in nicht geringer Menge, muss sich dafür vor dem Gericht verantworten. Wobei auch dieser an sich schon sehr schwammige Begriff der geringen Menge von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich definiert wird.

Die meisten Bundesländer haben sich der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen, das eine obere Grenze von sechs Gramm für den Eigenbedarf festgelegt hat. Allerdings ist auch eine Menge darunter grundsätzlich strafbar, eine Einstellung des Verfahrens ist auch absolut nicht garantiert. Es ist also alles immer einzelfallabhängig, auch eine geringe Menge kann bei entsprechenden Vorstrafen zu einer Verurteilung führen.

Polizei fand 18,4 Gramm Marihuana und acht Gramm Haschisch

Deutlich mehr als die vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Menge ist bei einem 21-jährigen Mann aus Lindlar gefunden worden. 18,4 Gramm Marihuana sowie etwa acht Gramm Haschisch und dazu Verpackungsmaterialien stellten Polizeibeamte in der Wohnung des jungen Mannes sicher. Der betonte bei der Verhandlung vor dem Wipperfürther Amtsgericht indes, dass er lediglich selbst konsumiere, vom in der Anklageschrift vorgeworfenen Handel wollte er dagegen nichts wissen. „Ich gehe arbeiten, fange jetzt eine Ausbildung an, ich habe mit Handel nichts zu tun“, sagte er. Der Richter warf ein: „Es ist ja immer billiger, wenn man mehr einkauft und dann wieder einen Teil davon für die Finanzierung des eigenen Konsums verkauft.“ Der Angeklagte betonte weiter: „Nein, das mache ich nicht.“

Richter appelliert an den Angeklagten, den Drogenkonsum einzustellen

Mit Blick auf den augenscheinlich nicht geringen Konsum des 21-Jährigen, fragte der Richter weiter: „Wie bekommen Sie das denn hin, wenn Sie Ihre Ausbildung machen?“ Ja, gab der Angeklagte zurück, das sei ihm bewusst, und er wolle auch kürzer damit treten. „Sie müssen aber ganz damit aufhören – denn noch ist es schlicht und einfach strafbar. Damit werden Sie immer wieder Ärger bekommen“, sagte der Richter. Es sei nie eine Idee gewesen, die ihn gereizt habe, Marihuana zu verkaufen, wiederholte der Angeklagte noch einmal und sagte zum dritten Mal: „Ich habe nie verkauft.“

Daraufhin erklärte der Richter, dass das diesbezügliche Problem sei, dass es für den Strafrahmen ganz egal sei, ob es nun gehandelt, nur besessen oder etwa angebaut worden wäre. „Ich sage Ihnen das nun noch einmal in Bezug auf Ihre Ausbildung: Wenn Sie immer wieder Probleme dieser Art haben, kann es ganz schnell sein, dass Sie ihren Ausbildungsplatz wieder verloren haben“, sagte der Richter.

Der Angeklagte hatte im Bundeszentralregister bereits auch einige einschlägige Eintragungen. Die Verfahren waren allerdings eingestellt worden. Die Anklage forderte, auch weil der 21-Jährige geständig war, eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro. Dem schloss sich auch der Richter an, der bei der Urteilsverkündung noch einmal betonte, dass der 21-Jährige für dieses Problem „dringend eine Lösung finden“ müsse.