Gegen die vom Lindlarer Rat beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 1245 regt sich in den Sozialen Netzen Widerstand.
Hebesatz von 1245 ProzentLindlarer Bürger fordern Rücknahme der Erhöhung
In diesen Tagen flattern den Immobilienbesitzern die Abgabenbescheide der Gemeinde zur Grundsteuer ins Haus und manch einer reibt sich überrascht die Augen, angesichts der Summe, die dort steht. 1245 Prozent beträgt der im Rat mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossene Hebesatz für das Jahr 2025. Sowohl im Haupt- und Finanzausschuss wie auch in den Haushaltsreden hatten die Fraktionen ihre Positionen dargelegt.
Bürgermeister Georg Ludwig hatte bei der Haushaltseinbringung eine Erhöhung der Grundsteuer B von 903 auf 925 Prozent und die Beibehaltung der Gewerbesteuer vorgeschlagen. Eine deutlichere Erhöhung war für das Jahr 2027 geplant. Doch fand dieser Vorschlag keine Mehrheit und der Bürgermeister (CDU) stimmte ebenso wie SPD und FDP gegen die Erhöhung des Hebesatzes auf 1245 Prozent.
Großer Informationsbedarf
In den sozialen Netzwerken wurde eine Petition gestartet und in verschiedenen Beiträgen wird eine Rücknahme gefordert sowie auch eine Informationsveranstaltung. Es zeigt sich auch, dass eine Menge Un- und Halbwissen dort kursieren, hat auch CDU-Fraktionschef Hans Schmitz festgestellt. Es sei vielen Bürgern nicht bekannt, wie sich der Grundsteuerbetrag zusammensetze und warum es zu einer deutlichen Veränderung gekommen sei. Auch wenn in den politischen Gremien immer wieder darüber gesprochen und die CDU auch erklärt habe, warum sie sich für die Erhöhung des Hebesatzes ausgesprochen habe, sei eine Informationsveranstaltung sinnvoll und auch notwendig. Es gebe viele Fälle, die geklärt werden müssten, etwa wenn jemand gegen die Messbescheide des Finanzamtes Einspruch eingelegt habe, aber es noch keine Entscheidung gebe.
Leser berichtet von Erhöhung um mehr als 800 Prozent
So wie bei einem Leser „Im Paradies“ in Lindlar, dessen Grundsteuer für die Immobilien in einem Fall um mehr als 800 Prozent gestiegen sind. Für eine 100 Quadratmeter große Wohnung würden jetzt 755 Euro Grundsteuer fällig. Er hat gegen die Grundsteuerbescheide Beschwerde eingelegt und um eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung gebeten.
Insgesamt gebe es einen großen Informationsbedarf, sagt Michael Scherer, Fraktionschef der SPD, die sie gegen die Erhöhung des Hebesatzes ausgesprochen hatte. Man müsse sich der Diskussion mit den Bürgern stellen und seine Argumente darlegen. Auch er hält eine Informationsveranstaltung für angebracht. Die mit dem Bescheid versandten Informationen reichten nicht aus.
Patrick Heuwes, Fraktionschef der Grünen, die für die Erhöhung des Hebesatzes gestimmt hatten, sieht dagegen keine Notwendigkeit für eine Informationsveranstaltung. In vielen Diskussionen und Stellungnahmen habe man die Entscheidung begründet und die Argumente offengelegt, jeder habe und könne sich umfangreich dazu informieren.
So wird die Grundsteuer berechnet
Der Grundsteuerwert wurde vom jeweiligen Finanzamt auf Grundlage der Grundsteuererklärung, die alle Immobilienbesitzer abgeben mussten, festgelegt. Er ersetzt den bisherigen Einheitswert. Die Steuermesszahl hat der Bund festlegt. Wohngrundstücke (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen): 0,31, andere bebaute (Nicht-Wohnen) und unbebaute Grundstück: 0,34 Promille. Grundsteuermessbetrag: Dazu wird die Steuermesszahl mit dem Grundsteuerwert multipliziert. Die Grundsteuer: Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Kommune festlegt multipliziert.