Weil er in Lindlar bei er Karnevalsveranstaltung eine Polizistin geschlagen hatte, musste sich sein Bonner jetzt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten.
Hohe GeldstrafeAngeklagter hatte in Lindlar eine Polizistin geschlagen
Ein Feuerwehrmann aus Bonn war Anfang des Jahres bei einer Karnevalsveranstaltung in Lindlar – ein Dreivierteljahr später fand er sich vor dem Amtsgericht in Wipperfürth wieder. Der Anklageschrift zufolge war es dort an einem frühen Abend zu einer Auseinandersetzung gekommen, ein Gast sei von der Polizei fixiert worden, der Angeklagte sei daraufhin eingeschritten und habe mit den Worten „Hört auf, lasst ihn los!“ versucht, dem Fixierten zu helfen.
Dabei habe er eine Beamtin am Kopf getroffen. Die Polizistin habe eine Platzwunde an der Lippe, eine Hautrötung und Schmerzen erlitten. Während der Gerichtsverhandlung berichtete der Angeklagte, dass die Karnevalsveranstaltung eigentlich schon vorbei gewesen sei, als er das Gerangel vor der Bühne bemerkt habe. „Ich habe mitbekommen, dass es einer meiner Bekannten war, also bin ich hin. Dort wurde ich von der Security in den Schwitzkasten genommen und geschlagen“, sagte der 22-Jährige aus.
Body-Cam zeigt den Schlag
Draußen habe er dann mitbekommen, dass die Polizei mit einem anderen seiner Bekannten „zugange war“. „Ich wollte, dass die aufhören, zum Schlag ist es nicht bewusst oder mutwillig gekommen“, sagte der Angeklagte weiter. Er wurde zur Polizeiwache gebracht, dort seien seiner Aussage nach alle Beamten freundlich gewesen.
„Mein Gesicht war dick, und ich hatte ein blaues Auge von der Behandlung durch die Security – ich habe auf der Wache Anzeige erstattet“, so der Angeklagte. Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte Beamter auf Probezeit sei. „Das könnte disziplinarische Folgen haben“, betonte der Richter. Er wies darauf hin, dass der 22-Jährige bereit sei, Schmerzensgeld an die Polizistin zu zahlen.
„Ich weiß nicht, ob es ein Faustschlag oder einer mit der flachen Hand war. Auf den Aufnahmen der Body-Cam sieht man auch, dass es kein Versehen war. Das war ein Schlag mit der linken Hand gezielt ins Gesicht“, sagte die 24 Jahre alte Polizistin. Sie habe auf der Wache nicht mehr mit dem Angeklagten gesprochen, die Kollegen hätten aber mitgeteilt, dass er sehr reuig und kooperativ gewesen sei.
Die Tatsache, dass der Angeklagte Beamter auf Probezeit ist, ließ den Richter laut denken, ob nicht eine Einstellung gegen Schmerzensgeldzahlung an die Polizistin möglich sei. „Drei Monate Freiheitsstrafe wären mindestens fällig – es sei denn, man einigt sich und es gibt einen Vergleich. Mein Vorschlag: zwei Monatsgehälter Schmerzensgeld, das dritte an die Staatskasse.“
4900 Euro Geldstrafe
Letztlich hielt er dem Angeklagten die Reue und das Geständnis sowie seine Entschuldigung an die Polizistin zugute und verhängte 70 Tagessätze zu jeweils 70 Euro, 2100 an die Staatskasse und 2800 an die Geschädigte. „Damit ist der Rechtsfrieden wieder hergestellt“, sagte er, alle Beteiligten stimmten zu.