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Baby-LeicheMarienheider Mutter aus U-Haft entlassen

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Ein Schild mit der Aufschrift: „Staatsanwaltschaft Köln“ steht vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Köln.

Ob das Kind zum Tatzeitpunkt gelebt habe, hätte ausschließlich durch eine rechtsmedizinische Untersuchung des Leichnams beantwortet werden können.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen die Marienheiderin zurückgenommen, weil es sich um eine Fehlgeburt gehandelt haben soll.

Überraschende Wende in dem Verfahren um die Marienheider Baby-Leiche. Wie die Staatsanwaltschaft Köln am Montagmittag mittelt, hat sie ihre im Februar 2025 beim Landgericht Köln erhobene Anklage am 14. März zurückgenommen und zugleich die Entlassung der Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Kein hinreichender Tatverdacht mehr

„Zuvor hatte sich die Beschuldigte erstmals über ihre Verteidigerin zu dem erhobenen Tatvorwurf konkret geäußert und mitgeteilt, dass es sich um eine Fehlgeburt gehandelt habe“, so Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer in seiner Mitteilung. Mit Blick hierauf sei auch unter Berücksichtigung der weiteren Ermittlungsergebnisse eine Verurteilung der Beschuldigten nicht mehr zu erwarten, so der Oberstaatsanwalt. Die Frage, ob das Kind zum Tatzeitpunkt gelebt habe, hätte ausschließlich durch rechtsmedizinische Untersuchung des - nicht aufgefundenen - Körpers des Neugeborenen beantwortet werden können. Das Ermittlungsverfahren werde nunmehr einzustellen sein, da der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht nicht mehr bestehe.

Wie berichtet hatte die damals 41 Jahre alte Mutter des Säuglings Ende September 2024 die Leiche des Babys laut eigenen Aussagen im Hausmüll entsorgt. In der Folge hatte die Polizei im Rahmen einer groß angelegten Aktion auch auf der Leppedeponie bei Lindlar nach der Leiche gesucht. Diese ist bis zum heutigen Tag noch immer nicht gefunden worden.