Wird es ein erneutes Bürgerbegehren zum Erhalt der Parkplätze auf den zentralen Plätzen in Marienheide geben? Ein Schreiben liegt der Verwaltung vor und wurde nun erstmals gesichtet.
Unkonkrete FormulierungenGemeinde Marienheide reagiert auf Schreiben für Bürgerbegehren
Die Marienheider Verwaltung hat den Eingang des Schreibens für ein mögliches Bürgerbegehren zur Erhaltung der bisherigen Parkflächen auf dem Heier Platz bestätigt. Über den aktuellen Stand informierte Bürgermeister Stefan Meisenberg in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstagabend.
Die Gemeinde sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten, die mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbunden wären, einzuschätzen. Das setze jedoch voraus, dass ersichtlich sei, welche Maßnahme durch das Bürgerbegehren konkret verlangt werde, erläuterte Meisenberg. Doch genau das werde in dem von den Initiatoren eingereichten Schreiben bislang nicht deutlich.
Zwei grundverschiedene Maßnahmen
„Die dort formulierte Frage zielt auf ein Zurückziehen des Förderantrags zur Umgestaltung des Heier Platzes ab. Die Begründung deutet demgegenüber darauf hin, dass es lediglich um die Durchsetzung einer Bürgerbeteiligung gehen soll“, heißt es in dem Antwortschreiben der Gemeinde an die Initiatoren. Das seien laut der Verwaltung zwei grundverschiedene Maßnahmen, die auch verschieden hohe Kosten verursachen würden.
Die Gemeinde habe die Initiatoren gebeten, innerhalb der vorgegebenen zeitlichen Frist noch einmal zu konkretisieren, welche der beiden Maßnahmen durch das Bürgerbegehren verlangt würden, berichtete der Bürgermeister im Ausschuss. Auf dieser Grundlage werde die Verwaltung dann auch eine entsprechende Kostenschätzung abgeben.
Der Bitte der Initiatoren auf Unterstützung seitens der Verwaltung bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens, sei man nachgekommen, erklärte Meisenberg die gesetzlichen Verpflichtungen. In einem Antwortschreiben an die Initiatoren waren sowohl die erforderlichen Inhalte eines Bürgerbegehrens sowie der Hinweis auf den Leitfaden des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung genannt worden, der online zur Verfügung steht.
Erste kritische Anmerkungen
Anschließend erläutere Meisenberg dennoch erste kritische Punkte in der aktuellen Formulierung des Bürgerbegehrens, die schon bei einer ersten Durchsicht aufgefallen seien. Neben dem Widerspruch in der Begründung und der formulierten Frage seien keine hinreichenden Informationen über den Sachverhalt des Parkplatzthemas enthalten. „Um die Bürger zu informieren, ist im Rahmen eines Bürgerbegehrens aber zumindest eine knappe Darstellung des Sachverhalts erforderlich“, betonte Meisenberg.
Auch der Inhalt eines Ratsbeschlusses vom 23. August werde falsch wiedergegeben. Er empfehle den Initiatoren deshalb, die Formulierung des Bürgerbegehrens noch einmal zu überprüfen. Die Verwaltung wiederum prüfe das Bürgerbegehren erst, wenn die Entscheidung über die Zulässigkeit anstehe. Man warte auf die Mitteilung, welche Maßnahmen mit dem Bürgerbegehren konkret verlangt würden. „Wenn uns diese Mitteilung vorliegt, würden wir in die Kostenschätzung einsteigen“, so der Bürgermeister.