Mit einem Schraubendreher hat ein 35-Jähriger in Marienheide dem neuen Partner seiner Ex-Freundin sechs Stiche versetzt, einen davon ins Herz.
UrteilPartner der Ex-Freundin in Marienheide erstochen – Gericht spricht lange Haftstrafe aus
Siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags lautete am Freitag das Urteil gegen einen 35-Jährigen. Zusätzlich ordnete die 20. Große Strafkammer die Unterbringung des Manns in einer Entziehungsanstalt an.
Von Eifersucht gepackt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann unter Drogeneinfluss und von Eifersucht gepackt am frühen Morgen des 14. August 2022 den neuen Partner (24) seiner Ex-Freundin mit einem Schraubendreher erstochen hatte.
Insgesamt sechs Stiche soll der Angeklagte laut Urteil seinem Opfer in Tötungsabsicht mit einem Schraubendreher versetzt haben. Ein Stich ging ins Herz und war ursächlich für den Tod des 24-Jährigen. Selbst Reanimation und Not-Operation konnten den Mann nicht retten.
Angreifer wurde auch verletzt
Der Angegriffene hatte dem Angeklagten den Schraubendreher sogar noch entwinden und gegen diesen richten können. Dabei verletzte er auch den 35-Jährigen mit einem Stich in den Brustkorb, sodass auch dieser auf eine Intensivstation musste.
Obwohl die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner 32 Jahre alten Ex-Freundin – mit der er eine gemeinsame Tochter hat – seit 2012 beendet war, habe der 35-Jährige die Trennung nie verwunden. Über Jahre hatte er seine Ex gestalkt und bedroht. Auch in der Nacht vor der Tat hatte der Angeklagte immer wieder Chat-Nachrichten an sie geschrieben.
Zu Treffen herausgefordert
„Leider hat das irgendwann der neue Freund mitbekommen und nicht beschwichtigend eingewirkt, sondern den Angeklagten noch zu einem Treffen herausgefordert“, sagte die Vorsitzende Sibylle Grassmann in der Urteilsbegründung.
Die beiden Männer hätten sich gegenseitig mit „Chat-Nachrichten bombardiert“, bis es schließlich in Marienheide vor der Wohnung der 32-Jährigen zum Kampf kam. Dass der Angeklagte den Schraubendreher nur zufällig und nicht beabsichtigt mit sich geführt habe, kaufte das Gericht dem Angeklagten nicht ab.
Der Neue war eine „echte Kante“
Von Fotos her habe er gewusst, dass der neue Freund seiner Ex „eine echte Kante“ war, „ein Mann, den man nicht mal so eben im Faustkampf begegnen kann“, sagte Grassmann. Verteidiger Bernhard Scholz zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Dennoch werde er mit seinem Mandanten prüfen, ob Revision eingelegt werden soll.