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AktionsplanMarienheide sucht Ideen gegen den Verkehrslärm

Lesezeit 2 Minuten
Blick auf eine Situation im Straßenverkehr mit einer Tempo 30-Zone

Auf der Bundesstraße 256 in Marienheide-Kalsbach gilt bereits Tempo 30. Weitere Geschwindigkeitsreduzierungen wären eine denkbare Maßnahme, den Lärm zu reduzieren.

Noch bis zum 20. Februar können Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge an das Rathaus in Marienheide senden.

Die vielbefahrene Bundesstraße 256 führt mitten durch Marienheide. Das sorgt tagsüber für Lärm und nachts auch. Eine Lärmkarte, veröffentlicht von Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, verzeichnet hier einen Schallpegel von über 70 dB/A. Das entspricht in etwa einem lauten Staubsauger. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Menschen, die diesem Lärm dauerhaft ausgesetzt sind, ein höheres Risiko haben zu erkranken.

Marienheider Ausschuss hat Aufstellung des Lärmaktionsplans beschlossen

Auch entlang der Landesstraße 306, von Rodt bis zur Einmündung der L337/Unnenberger Straße, ist es nachgewiesenermaßen laut. In Marienheide wird deshalb jetzt ein Lärmaktionsplan aufgestellt, das beschloss der Aussschuss für Klima und Umwelt im Juni 2023. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen, und zwar noch bis zum 20. Februar.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Interessenten können während der Öffnungszeiten des Rathauses, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr sowie nach Terminvereinbarung, im Erdgeschossflur des Rathauses die aktuelle Lärmkarte einsehen. Das geht aber auch online unter www.o-sp.de/marienheide/beteiligung. Zudem besteht die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen abzugeben, über das Beteiligungsportal oder per Mail an planung@marienheide.de sowie schriftlich im Rathaus. Auskünfte und Erläuterungen gibt der Fachbereich VI – Gemeindeentwicklung, Zimmer 19 und 21.

Marienheide zieht auch ein Fachbüro bei der Planung hinzu

Ziel der Lärmaktionsplanung, für die die Gemeinde auch ein Fachbüro hinzuzieht, sind konkrete Maßnahmen, die die Lärmbelastung positiv beeinflussen können. Dazu zählen etwa Geschwindigkeitsreduzierungen und die Verwendung von sogenanntem „Flüsterasphalt“. Das kann aber nur in Absprache mit dem Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW, erfolgen.

Die Gemeinde kann zudem in Bebauungsplänen passive Schallschutzmaßnahmen wie den Einbau von Schallschutzfenstern festschreiben. Die Lärmaktionsplanung will aber auch die Öffentlichkeit für das Thema Lärm sensibilisieren. Alle fünf Jahre soll die Planung überarbeitet und angepasst werden.