Im Prozess gegen einen 26-Jährigen aus Magdeburg sah die Waldbröler Strafrichterin die Sache deutlich strenger als die Staatsanwaltschaft.
BewährungsstrafeMann trat Internetbekanntschaft aus Morsbach, weil sie keinen Sex wollte
Manchmal ist es vorteilhaft, vor einem wichtigen Termin noch einmal in den Kalender zu schauen. Dass er das nicht getan hatte, wurde jetzt einem 26-jährigen Magdeburger zum Verhängnis. Er wurde vom Amtsgericht Waldbröl wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt.
Angeklagter wachte in Morsbach auf
Nach der Anklageschrift soll er im Juli vorigen Jahres bei einer Frau in Morsbach übernachtet haben. Als diese ihn am nächsten Morgen weckte, habe er nach Sex gefragt. Bei dem anschließenden Disput sei es zu einem Tritt in den Bauch der Frau gekommen, die ihn dann umgehend aus der Wohnung geworfen hatte.
Der Magdeburger schilderte, dass er die Frau eine Woche zuvor über das Internet kennengelernt habe. Bei dem Chat sei vereinbart worden, sich zunächst näher kennenzulernen, um dann gegebenenfalls in vier Monaten zu heiraten. Bei seinem ersten Besuch in Morsbach habe er festgestellt, dass seine neue Bekanntschaft geschieden sei und drei Kinder habe. Daraufhin habe er sie der Lüge bezichtigt: „Mir hat sie gesagt, sie sei ledig und habe keine Kinder – unter diesen Umständen wollte ich nicht mit ihr unter einem Dach leben.“
Morsbacherin bestritt, dass von Hochzeit die Rede gewesen sei
Die Frau sei sehr böse geworden und habe ihn mit der Faust an die Schläfe geschlagen und gleich darauf seinen Rucksack vor die Wohnungstür geworfen und ihn nach draußen gedrängt. Auf Nachfrage des Gerichts erklärte der Mann, dass es nicht stimme, dass ihn die Morsbacherin geweckt habe: „Als ich aufgewacht bin, war ich bis auf ihre zehnjährige Tochter allein in der Wohnung, sie hat die anderen beiden Kinder zur Schule gebracht.“
Die Internetbekanntschaft schilderte die Situation anders. Am Morgen seien ihre Kinder durch den Streit im Flur aufgewacht und hätten miterlebt, wie der fremde Mann bei einem Handgemenge ihre Mutter gegen das Schienbein getreten und mit dem Ellenbogen in den Bauch gestoßen habe. Sie habe eigentlich zunächst nur eine Freundschaft anbahnen wollen, von einer Hochzeit sei nicht die Rede gewesen und auch der Umstand, dass sie drei Kinder habe, sei ihm bekannt gewesen.
Waldbröler Gericht sah Sache anders als Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Am Abend seiner Ankunft habe er nach dem Abendessen verlangt, mit ihr zu schlafen. Empört habe sie ihn ins Wohnzimmer auf die Couch verwiesen und am nächsten Morgen nach seinem unangemessenen Verhalten gebeten, die Wohnung zu verlassen. Das habe er nicht akzeptiert und angekündigt, noch ein paar Tage bleiben zu wollen. Als er dann auch noch Geld gefordert habe, sei es ihr zu viel geworden und sie habe die Polizei gerufen.
Zum Ende der Beweisaufnahme teilte Richterin Laura Lax mit, dass der Tattag in den Sommerferien gelegen und es somit keinen Anlass für die Zeugin gegeben habe, die Kinder zur Schule zu bringen. Nach Einsicht in das Bundeszentralregister sei der Angeklagte 2022 wegen Betrugs und im Vorjahr wegen sexueller Nötigung verurteilt worden.
Entgegen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch sah Richterin Laura Lax die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und verurteilte ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Mehrere seiner Aussagen seien sehr widersprüchlich, die Angaben der Zeugin dagegen wirkten glaubhaft.