Der Amtsrichter verurteilte den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr. Er stand bereits unter Bewährung.
„Schneide Euch die Köpfe ab“Morsbacher für Angriff auf Polizisten zu Haft verurteilt
„Ich schneide Euch die Köpfe ab“, soll ein 39-jähriger Morsbacher im August vorigen Jahres zwei Polizeibeamten auf dem Morsbacher Rathausvorplatz gedroht haben, schilderte der Staatsanwalt am Dienstagvormittag im Amtsgericht Waldbröl. In seiner Anklage führte er aus, dass der Mann danach in Richtung der Brücke über den Morsbach geflohen sei und während der Verfolgung mit faustgroßen Steinen nach den Polizisten geworfen haben, allerdings ohne diese zu treffen. Am Ende wurde er für diese Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr verurteilt.
Der Angeklagte sah die Situation etwas anders. Er sei an diesem Tag bei der Sparkasse eingeschlafen. Bei einer Kontrolle durch die Streifenbeamten habe er zunächst einen Platzverweis bekommen, ohne zu wissen warum. Später sei die Situation eskaliert und er sei erst wieder in dem Polizeibus zu sich gekommen, wo er mehrfach geprügelt worden sei. Richter Kevin Haase beschrieb, dass die Blutuntersuchung einen Wert von 1,53 Promille ergeben habe, daneben auch Amphetamin. Darauf entgegnete der Morsbacher: „An dem Tag habe ich aber nichts genommen, es war ja nichts mehr da.“
Ehefrau gewürgt und gedroht, ihr die Kehle durchzuschneiden
Einer der beteiligten Beamten sagte aus, dass die Person zunächst nicht ansprechbar gewesen sei, das Messer zu seinen Füßen hätten sie vorsorglich entfernt. Bei der Überprüfung der Personalien habe sich herausgestellt, dass eine Fahndung nach ihm laufe wegen des Entzugs seiner Fahrerlaubnis.
Als sie den Führerschein verlangten, sei er wütend geworden und habe mehrfach gegen eine Laterne getreten und habe große Steine nach ihnen geworfen, jedoch nicht getroffen. Seine Kollegin bestätigte diese Angaben. Der Richter schilderte, dass der 39-Jährige derzeit unter Bewährung stehe. Vor drei Jahren habe er seine Ehefrau gewürgt und gedroht, ihr die Kehle durchzuschneiden.
So betrachtete der Staatsanwalt die neuerliche Tat als groben Bewährungsverstoß und forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung. Zudem zeige die angeordnete Suchtberatung keinerlei Wirkung. Der Verteidiger sah trotz allem eine günstige Sozialprognose und beantragte eine mildere Strafe, und diese auszusetzen.