Neue Corona-VerordnungenDie wichtigsten Fragen beantwortet
Gummersbach – Nachdem der Oberbergische Kreis am Donnerstag auf die rasante Zunahme von Corona-Erkrankten mit dem Ausruf der Stufe zwei ausgerufen und weitere Verordnungen erlassen hat, ist vielen Menschen nicht wirklich bewusst, was sie noch dürfen und was nicht. Vor allem im Bereich der Gastronomie gibt es für Gäste und Betreiber einige Fragen. Hier einige Beispiele.
Gilt die Sperrstunde in der Gastronomie in der Zeit von 23 bis 6 Uhr in der auch für Schnellrestaurants, die am Wochenende sogar bis 3 Uhr geöffnet haben?
„Ganz klar ja“, wie Gummerbachs Bürgermeister Frank Helmenstein betont. Imbissbetriebe seien von der Regel genauso betroffen wie Restaurants oder Gaststätten. Da gebe es keine Ausnahme.
Der Verkauf von Alkohol ist ebenfalls von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Gilt das auch für Tankstellen?
Auf jeden Fall, wie Helmenstein weiter erläutert. In Gummersbach gebe es neben zwei Tankstellen, die Jet in Mühlenseßmar und die Aral in Niederseßmar, noch zwei Trinkhallen, die rund um die Uhr geöffnet häten. Die Stadt sei mit Mitarbeitern bereits vor Ort gewesen, um den Betreibern die neuen Regeln zu erklären, so Helmenstein. Der Bürgermeister kündigte am, dass die Stadt die Einhaltung der Regeln konsequent kontrollieren werde. Und das nicht nur an den 24-Stunden-Tankstellen.
Auf neue Regeln muss sich auch die Gastronomie einstellen. Was ist hier zu beachten?
Maximal fünf Personen dürfen noch gemeinsam an einem Tisch sitzen, wie Helmenstein erklärt. Ist die Gruppe größer, muss mit entsprechendem Abstand ein weiterer Tisch in der Nachbarschaft besetzt werden. Wie mit der Nutzung einer Kegelbahn verfahren wird, musste selbst der Jurist Helmenstein intern klären, ehe er sagen konnte, dass auch hier die maximale Zahl von fünf Personen an einem Tisch hinter der Bahn erlaubt ist. Zahlreichen Kegelclubs dürfte das sicherlich nicht gefallen.