NümbrechtVier Brüder verprügeln Nachbarn – Verfahren gegen 1000 Euro eingestellt
Waldbröl – Alkohol, dazu Hiebe und Tritte, soll es in der Nacht zum Maifeiertag 2019 gegeben haben, als in Nümbrecht ein Streit unter Nachbarn offenbar eskalierte.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Brüder – 22, 25, 26 und 35 Jahre alt – wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie sollen in jener Nacht rund um eine Feuertonne mit lauter Musik gefeiert und dabei ordentlich gebechert haben. Gegen eine Zahlung von 1000 Euro wurde das Verfahren eingestellt.
Nachbarstreit in Nümbrecht: Vier Brüder gehen auf Nachbarn los
Ob des Lärms war damals die kleine Tochter eines Nachbarn wach geworden. Dieser sei, so hieß es vor Gericht, hinübergegangen und habe die später Beschuldigten aufgefordert, die Musik leiser zu stellen. Nach einem Wortgefecht soll der Vater gestoßen worden sein, danach sollen ihn die anderen Brüder ebenfalls attackiert haben. Danach sei der Geschädigte auf sein eigenes Grundstück geflohen.
Dort soll es handfest weitergegangen sein. So habe der Geschädigte einen Faustschlag ins Gesicht und, bereits am Boden liegend, Tritte einstecken müssen. Als der im selben Haus wohnende Vater seinem Sohn zu Hilfe eilte, sei er ebenso niedergestreckt worden. Als er fiel, habe er eine Schädelprellung erlitten und musste danach vom Rettungsdienst behandelt werden.
Gewalttätiger Nachbarstreit in Nümbrecht: Ehefrau geht dazwischen
Erst als dessen Ehefrau mutig dazwischengegangen sei und die Brüder gefragt habe, ob sie auch Frauen schlügen, hätten sich die vier Männer zurückgezogen. Eine spätere Blutprobe habe bei allen Angeklagten sehr hohe Werte bis etwa 2,5 Promille ergeben, hieß es vor Gericht. Die Beschuldigten schwiegen jedoch.
Der Vater des Kindes schilderte, dass es nach dem Vorfall fast keinen Kontakt mehr zu den Nachbarn gegeben habe. In Wiehl habe er jedoch einen der Brüder gesehen, dort habe er sich mit der Tat gebrüstet. Folgen habe der Streit jedoch nicht gehabt. „Aber meine Frau hat Angst“, betonte der Nümbrechter. Schließlich sei er beruflich viel unterwegs und oft weg.
Freiwillige Entschädigung: Beweisaufnahme laut Richter schwierig
„Wir müssen die Kuh irgendwie vom Eis kriegen“, sagte derweil einer der vier Verteidiger. „Die Angeklagten bedauern den Vorfall und möchten, dass wieder Frieden herrscht.“ Er bot eine freiwillige Wiedergutmachung in Höhe von 1000 Euro an. Nach Rechtsgesprächen stellte Richter Dr. Fabian Krapoth das Verfahren gegen Zahlung dieses Betrages ein.
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Er führte aus, dass sich eine Beweisaufnahme ansonsten recht schwierig gestalten und lange hinziehen könnte, da die einzelnen Taten kaum einem der Angeklagten zugeordnet werden könnten. Er wertete positiv, dass es danach keine weiteren Belästigungen gegeben habe. Krapoth ermahnte die Beschuldigten, sich respektvoller gegenüber Familien mit kleinen Kindern zu verhalten. (kup)