Der Bau von Windkraftanlagen durch die GWN in Nümbrecht wird konkreter. Bürgerinnen und Bürger sollen sich finanziell beteiligen können.
GWN informierteDrei Windräder auf zwei Flächen für die Gemeinde Nümbrecht?
Gut anderthalb Jahre sind seit dem Bürgervotum in Nümbrecht vergangen. Eine Mehrheit von 81 Prozent hatte sich seinerzeit dafür ausgesprochen, dass die Gemeindewerke Nümbrecht (GWN) Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet zur Eigenversorgung der Bürgerinnen und Bürger errichten.
Beim dritten Nümbrechter Wirtschaftsstammtisch berichtete GWN-Geschäftsführerin Karina Tuttlies jetzt im Nümbrechter Parkhotel über den aktuellen Stand der Dinge – und über mögliche Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer an Windkraftanlagen.
Vielversprechende Messungen
Auf zwei Flächen seien inzwischen Grundstücke über Pachtverträge gesichert worden, die notwendigen Dienstbarkeiten seien auch bereits in die Grundbücher eingetragen. Die Fläche sei groß genug für drei Windräder. Wo die stehen werden? Dazu gab es zunächst keine Information, aber zumindest einen Hinweis: Windmessungen würden im Bereich zwischen Heddinghausen und Oberelben vorgenommen, sagte Tuttlies. Diese Messungen laufen im gesamten Jahr 2024; sie dienen dem Nachweis oder auch zur Bestätigung der Wirtschaftlichkeit des ganzen Projektes. Bisher seien die Messungen „sehr vielversprechend“, verriet die Geschäftsführerin. Langfristig sei auch die Ergänzung durch Stromspeicher sinnvoll.
„Alle erforderlichen Gutachten liegen inzwischen vor, bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Projekt nicht umsetzbar sein wird“, ergänzte Tuttlies. Als Nächstes stehe jetzt die Gründung einer Gesellschaft an, einer GWN Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, unter anderem zur Umsetzung von Beteiligungsmodellen.
Denn eine Beteiligung von Nümbrechterinnen und Nümbrechtern an den Windkraftanlagen lägen den GWN am Herzen: „Wir wollen eine möglichst große Akzeptanz“, betonte Karina Tuttlies. Tatsächlich besteht nach den Buchstaben des Bürgerenergiegesetzes sogar die Pflicht für den jeweiligen Vorhabenträger, Gemeinden und unter bestimmten Umständen sogar den Nachbargemeinden dabei Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich an der Finanzierung des Projektes beteiligen können, „unter Berücksichtigung einer attraktiven Verzinsung“, etwa in Form von Bürgersparen mit Bezug zum Projekt. Investiertes Geld wäre dabei auch im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft abgesichert, die Spareinlage wäre laufzeitgebunden und festverzinst. Beim GWN-Modell könnten zudem Stille Beteiligungen und Crowdinvesting zum Zuge kommen.
Beim Crowdinvesting finanzieren viele verschiedene Anleger ein Projekt; sie legen die Höhe ihres Invests selbst fest. Ihre Einlage ist im Gegensatz zum Bürgersparen nicht gesichert, dafür winkt aber eine höhere Verzinsung. Stille Beteiligung bedeutet, dass der Investor dem Unternehmen Geld zur Verfügung stellt, von den Gewinnen profitiert, aber mit dem eingesetzten Kapital auch haftet. Die Beteiligung am Verlust ist also auf den Betrag der Einlage begrenzt.