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SanierungAnlieger sollen Ausbau des Breidenbacher Wegs in Nümbrecht zahlen und wollen klagen

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Blick auf Straße mit kaputter Straßendecke.

Weite Abschnitte des Breidenbacher Wegs sind nur noch Flickwerk. Dass sich etwas tun muss, darüber herrscht Einigkeit.

Die große Frage ist: Würde es sich bei den Arbeiten um eine Sanierungsmaßnahme handeln oder um den erstmaligen Ausbau?

Der Breidenbacher Weg im Nümbrechter Ortskern muss dringend auf Vordermann gebracht werden. Die große Frage ist: Würde es sich bei den Arbeiten um eine Sanierungsmaßnahme handeln oder um den erstmaligen Ausbau? Wenn Zweiteres der Fall ist, würde das die Anlieger teuer zu stehen kommen. Sie müssten 90 Prozent der Kosten tragen, auf die sich die Arbeiten belaufen werden – das könnten insgesamt schnell eine Million Euro sein.

Und darauf läuft die Sache jetzt hinaus: In der Sitzung des Nümbrechter Bauausschusses wurden nun die Weichen in eben diese Richtung gestellt. Zufrieden ist Bürgermeister Hilko Redenius mit diesem Vorgehen nicht. Doch eine Fachkanzlei hat den ganzen Fall für ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten unter die Lupe genommen.

Ausbau kann nicht nach dem Kommunalabgabengesetz abgerechnet werden

Ergebnis: Die Anforderungen, den Ausbau nach dem Kommunalabgabengesetz abzurechnen, was für die Anlieger kostenlos wäre, sind nicht gegeben. Stattdessen müsse der Ausbau nach den Buchstaben des Baugesetzbuches abgerechnet werden. Und das heißt für die Anlieger, dass sie selbst tief in die Tasche greifen müssen.

Beschlossen hat das der Ausschuss bei zwei Enthaltungen; weil das Rechtsgutachten vorliegt, hatte die Politik auch keine Alternative. Aber damit muss nicht zwangsläufig das letzte Wort gesprochen sein, seitens der Anwohner wurde dem Bürgermeister schon signalisiert, dass diese einen Gang vor Gericht erwägen. Auch Redenius selbst sprach in der Sitzung vom Erreichen eines „Zwischenstandes“.

Im Vorfeld hatte es im Juni und Ende August zwei Anliegerversammlungen gegeben, bei denen die Vorplanung der drei Varianten aus 2016, die zu erwartenden Kosten und die rechtliche Bewertung der Kanzlei Lenz & Johlen vom Februar diesen Jahres vorgestellt wurde. Die bei der zweiten Versammlung anwesenden Anlieger sprachen sich mehrheitlich für die Variante mit versetzten Stellplätzen inner- und außerhalb des Straßenraums aus.

Die Diskussion könnte sich noch ein paar Mal wiederholen, denn „ähnliche Situationen drohen uns in anderen Ortslagen auch“, so Redenius. Das gilt auch für andere Kommunen.