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OberbergVeterinäramt warnt Halter und Bürger vor der Geflügelpest

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(Symbobild)

Oberberg – Nachdem in Großbritannien, den Niederlanden und auch in Deutschland erste Ausbrüche der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen gemeldet worden seien, ruft das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises zu erhöhter Vorsicht auf. Das schreibt der Kreis in einer Pressemitteilung.

Die als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannte Krankheit sei eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu massenhaftem Verenden führen könne, heißt es in der Mitteilung. Darauf, dass die in Europa zirkulierenden Geflügelpestviren eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besitzen, gebe es laut Friedrich-Löffler-Institut bisher keine Hinweise.

Notfalls Stallpflicht

„Das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpestvirus’ in Geflügelhaltung auch im Oberbergischen ist hoch“, teilt der Kreis mit. „Niedrige Temperaturen im Herbst und Winter stabilisieren die Infektiosität von Influenzaviren in der Umwelt und fördern die weitere Verbreitung über Wildvögel.“ Im Kreishaus werde die Entwicklung sehr genau beobachtet. Kreisordnungsdezernentin Birgit Hähn schließe weitere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände wie zum Beispiel eine Stallpflicht im Falle einer Ausbreitung nach NRW nicht aus.

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Veterinäramtsleiter Dr. Stefan Kohler empfiehlt, das Geflügel bestmöglich vor den Erregern zu schützen: Seine Tiere sollte man nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen füttern, beim Tränken auf Oberflächenwasser verzichten, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. (sül)