Hohe Infektionszahlen im KreisOberberg kehrt zum Distanzunterricht zurück
Oberberg – Es dauerte bis Freitagnachmittag, ehe es auch in der Kreisverwaltung Gewissheit gab: Das Landesgesundheitsministerium hat Ja gesagt: Die Schulen im Oberbergischen Kreis dürfen nun doch aufgrund der hohen Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus und einer Sieben-Tage-Inzidenz von nach wie vor mehr als 130 zum Distanzunterricht zurückkehren. Die Regelung gilt für alle Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen. Genauso wie in den Kitas kehren sie damit in den sogenannten „Pandemiebetrieb“ zurück. In den Schulen gibt es nur noch Notbetreuung.
Erleichterung beim Landrat
Landrat Jochen Hagt wirkte durchaus erleichtert, als er die Nachricht vom Ja aus Düsseldorf am Nachmittag in einer kurzfristig anberaumten Video-Pressekonferenz verkündete. Schon am vergangenen Freitag habe der Kreis dem Ministerium vorgeschlagen, auf die geplante weitergehende Öffnung zu verzichten.
Was seitdem passiert sei? „Die Zahl der von Virusinfektionen betroffenen Schulen und Kitas hat sich nahezu verdoppelt“, erklärte Hagt. Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes, wiederholte noch einmal die Zahlen zur aktuellen Lage: „Es gibt Infektionen und Ausbrüche in 23 Schulen. Etwa die Hälfte sind Grundschulen. Betroffen sind auch 21 Kitas. In neun der Kitas und in neun Schulen wurde die britische Virusmutante B.1.1.7. nachgewiesen.“
Schulöffnungen verantwortlich für hohe Zahlen?
Ob die Schulöffnung am Montag vor diesem Hintergrund ein Infektionstreiber gewesen ist? Hagt wollte nicht nachkarten. Er erinnerte allerdings sehr wohl an seine unter der Woche geäußerte Kritik am Nein aus dem Ministerium: „Ich habe eben gefragt, was wir noch alles tun müssen.“ Und danach habe sich die Erlasslage ja auch sofort geändert, erklärte der Landrat, der allerdings schmunzelnd hinzufügte: „Ich glaube jetzt nicht unbedingt, dass das an meiner Frage lag.“
Anträge abgelehnt
Die Eilanträge von freikirchlichen Gemeinden gegen die verschärften Gottesdienst-Regeln sind gescheitert. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts erklärte, dass die Anträge hinsichtlich der Maskenpflicht und des Gesangsverbotes schon deshalb erfolglos waren, weil diese Regeln auch in der Verordnung des Landes NRW vorgesehen sind.
Bei der Beschränkung der Teilnehmerzahl, der Dauer von Gottesdiensten sowie den Vorgaben zum Abstand von Personen untereinander hielt das Gericht die Regeln auch mit Blick auf die besondere Bedeutung der Freiheit zur Religionsausübung für verhältnismäßig. (kmm)
Zum Umdenken geführt hätten, so Hagt, sicher vor allem die Zahlen zum Infektionsgeschehen in den Kitas und Schulen, die der Kreis in seinem am Donnerstagabend beim Land eingereichten neuen Vorschlag dezidiert aufgeführt habe. Weil die Antwort erst am Freitagmittag kam, stand auch der Kreis vor der Herausforderung, noch möglichst viele Eltern und Schüler zu erreichen.
Viel zu tun für die Schulen
Für die Schulen kam die Nachricht am Freitagnachmittag natürlich zur Unzeit. Sie mussten ihre Netzwerke anwerfen, um so viele Beteiligte so schnell wie möglich zu informieren. Von einem Sprecher des Landesgesundheitsministerium hieß es dazu am Nachmittag, man habe „mit Hochdruck“ an den Entscheidungen gearbeitet. Früher sei es einfach nicht möglich gewesen. Ganz so unvorbereitet wie zu Beginn der Pandemie traf es manche Schulen, die sich inzwischen auf Distanzunterricht eingestellt haben, aber dann doch nicht mehr.
Vor der Zustimmung aus Düsseldorf war dort immer wieder die Rede von einem „Gesamtpaket“ gewesen, in das eine Rückkehr zum Distanzunterricht an den Schulen und Einschränkungen im Kita-Betrieb eingebettet sein müsse. Dazu gehört in Oberberg, dass die schon seit Wochen geltenden verschärften Vorschriften zur Kontaktbeschränkung weiter gelten. Die neue Allgemeinverfügung, die am Montag in Kraft tritt, soll bis zum 11. April gelten – dem Ende der Osterferien. Die Einschränkungen für die Schulen gelten deshalb zunächst auch nur für die kommende Woche.
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Die Regeln bei Gottesdiensten, die vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig beurteilt wurden, sind wiederum zunächst bis Sonntag, 28. März, 24 Uhr, befristet. Ob sie auf die Karwoche verlängert werden, werde noch entschieden, erklärte Kreisdirektor Klaus Grootens. Auf frühere Lockdown-Regeln zurückgesetzt wird der Freizeitsport. Statt der zuletzt zulässigen Gruppen von 20 bis 25 Personen gilt ab Montag: Sport draußen nur zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts.