Seit dem 1. März gilt die Energiepreisbremse. Die Umsetzung dauert länger als erhofft.
Fragen und AntwortenSo setzt die Aggerenergie in Oberberg die Energiepreisbremse um
Ab dem 1. März gilt die Gas- und Strompreisbremse, die die Bürger entlasten soll. Eine Information der Kunden der Aggerenergie lässt allerdings noch auf sich warten. Wir haben mit Geschäftsführer Frank Röttger darüber gesprochen, woran es liegt.
Warum haben die Kunden bis dato noch keine Infoschreiben bekommen?
Die Abrechnung sei unglaublich „komplex“, sagt Röttger. Jeder Kunde bekomme eine ganz individuelle Abrechnung. Im Januar habe es dazu aber noch keinerlei Informationen der Bundesregierung gegeben. Bei der Aggerenergie sollen die Schreiben an die Kunden im März rausgehen. Dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann, hängt nicht nur an dem Stadtwerk allein. Ohne die Unterstützung von IT-Dienstleistern, die die Systeme neu programmieren müssen, und die Versanddienstleister geht es nicht, sagt Röttger.
Erst Info, dann Abschläge
Wer ist von der Energiepreisbremse betroffen?
Alle Kunden in der Grundversorgung und in Sonderverträgen, die über dem Preisbremse-Niveau liegen. Sie müssen nichts unternehmen, sondern werden von ihrem Versorger automatisch angeschrieben. Und bis dahin wird das Unternehmen im März auch keine Abschläge von diesen Kunden abbuchen, wie Unternehmenssprecher Peter Lenz betont. „Der Kunde hat keinen Nachteil“, so seine Aussage. Bevor Geld vom Kundenkonto eingezogen werde, sollten alle Kunden der Aggerenergie darüber auch informiert worden sein, was sie zu bezahlen haben und wie sie entlastet werden. Wer mit der Aggerenergie indes noch einen sogenannten Stabiltarif mit Preisgarantie hat, hat mit dem ganzen Prozedere, das aktuell angestoßen wird, rein gar nichts zu tun und profitiert aktuell davon, sich an das Haus länger gebunden zu haben.
Ab wann gelten welche Preise für Gas und Strom?
Ab dem 1. März rückwirkend für Januar und Februar gilt die Energiepreisbremse. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden von den Versorgern im März mit verrechnet. Seit einigen Wochen fallen die Gaspreise wieder.
Entlastung frühestens im kommenden Jahr
Wann gibt die Aggerenergie die günstigeren Einkaufspreise an die Kunden weiter?
Aktuell geht das noch nicht, erläutert Geschäftsführer Röttger. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Gas, das aktuell an den Endverbraucher geliefert werde, bereits letztes Jahr aufgrund des Grundversorgungsauftrages der Aggerenergie deutlich teurer eingekauft werden musste. Eine Entlastung bei den Preisen werde es daher auch erst frühestens im kommenden Jahr geben. Es könne aber auch sein, dass die Börsen dann wieder nach oben gingen. „Mittelfristig“ rechnet der Geschäftsführer aber mit sinkenden Preisen. Eine Rückkehr auf das Preisniveau, das vor dem Ukrainekrieg gegolten habe, hält Frank Röttger zurzeit für sehr unwahrscheinlich.
Wandern Kunden der Aggerenergie zu den sich wieder etablierenden Billiganbietern ab?
Für Röttger gehört das zum Geschäft. Er sagt aber auch, dass die Preisbremse den Druck rausgenommen habe. So gesehen hofft er, dass nicht so viele Kunden wechseln.
Keine Wärmepumpen zu bekommen
Was rät der Energieversorger den Bürgern, deren Heizung ersetzt werden muss vor dem Hintergrund, dass die Grünen schon ab dem Jahr 2024 den Einbau von fossil betriebenen Heizungen bei Neueinbauten verbieten wollen?
Dass es aktuell keine Wärmepumpen als eine der Alternativen gibt, und keine Monteure, die sie einbauen können, ist für Röttger nur eines der Probleme, die gelöst werden müssen. Viel schwerwiegender für ihn ist jedoch die Frage, wie der Bedarf an Gas, der für Heizungen zum Einsatz kommt, durch Strom ersetzt werden kann. Denn am Ende sei die Wärmepumpe ja eine Stromheizung. Alle, die über eine funktionierende Gasheizung verfügten, empfiehlt Röttger „abzuwarten“.
Photovoltaik und Windenergie wird dennoch die Zukunft sein. Welche Rolle wird hier die Aggerenergie übernehmen können?
Als lokaler Energieversorger werde man sich auch an Projekten vor Ort beteiligen. Sei es bei Windkraftanlagen oder bei großflächiger Freiflächenphotovoltaik, wobei letztere aktuell aufgrund fehlender Gesetze noch nicht realisiert werden könnten wie etwa in Bayern.