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„Polizeiliche Qualität“Gummersbacher wegen Drogenhandels verurteilt

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Die Drogenbande beschäftigte noch einmal des Gummersbacher Amtsgericht.

Gummersbach – Vom Schöffengericht Gummersbach wurde ein 29-Jähriger wegen des Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Gummersbacher vor, im August und September 2016 gewerbsmäßig mit Rauschgift gehandelt zu haben. In zwölf Fällen soll er in Derschlag Kunden mit je zwei bis vier Gramm Marihuana beliefert haben.

Der Verteidiger des Angeklagten sagte, dass sein Mandant diese Vorwürfe einräume. Damals habe er Kontakt zu dem gerade erst vom Landgericht Köln verurteilten Hauptangeklagten gehabt und für den Verkauf Cannabis für den Eigenkonsum bekommen. Dann aber habe er sich mit dem Mann überworfen, weil er sich übervorteilt fühlte. Ab diesem Zeitpunkt habe es keine weiteren Vorfälle gegeben.

Überwachung beanspruchte viel Zeit

Vorsitzender Richter Ulrich Neef befand, dass die technische Überwachung der Drogenbande durch die Polizei äußerst penibel durchgeführt worden sei. Unter anderem, so Neef, sei auch dies ein Grund für die lange Verfahrensdauer gewesen: „Die polizeiliche Qualität ist gegeben.“ Das Landgericht hatte die Dauer hingegen vor allem mit der Rolle von drei Maulwürfen in der Gummersbacher Polizei erklärt.

Die Staatsanwältin würdigte das umfangreiche Geständnis des Mannes, wertete den fast vier Jahre zurückliegenden Tatzeitraum und beantragte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Der Verteidiger betonte, dass sich sein Mandant nach einer Jugendstrafe vor zwölf Jahren nichts mehr habe zuschulden kommen lassen. Außerdem bat er, dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen. Neef selbst sah den Angeklagten als „Läufer in der Kette ganz unten“. Diese Einschätzung zu seinen Gunsten gefiel dem Angeklagten allerdings nicht. „Ich bin kein Läufer“, sagte er in seinem Schlusswort. „Ich bin ein Mensch, der Ehre und Stolz hat, aber zu der Zeit ging es mir sehr schlecht.“

In seinem Urteil folgten Richter Ulrich Neef und die Schöffen der Staatsanwaltschaft, reduzierten aber die Höhe der beantragten Tagessätze. Gewerbsmäßiges Handeln wurde nicht festgestellt. (kup)