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Prozess in WaldbrölAngeklagter muss sich wegen 60 Straftaten verantworten

Lesezeit 3 Minuten
Waldbroel_Amtsgericht

Der Eingang zum Amtsgericht Waldbröl

Waldbröl – Der Strafprozess am Schöffengericht Waldbröl gegen einen 42-Jährigen ging am Montag in die vierte Runde. Die Staatsanwaltschaft hat den derzeit inhaftierten Waldbröler wegen rund 60 Straftaten angeklagt – von Fahren ohne Führerschein über Körperverletzung bis zur Bedrohung von Beamten.

Weil zwei der vier geladenen Zeugen nicht erschienen waren, ordnete der Vorsitzende Richter Carsten Becker deren polizeiliche Vorführung an und beschäftigte sich zunächst mit den unrechtmäßigen Rollerfahrten des Angeklagten durch den Südkreis. So sei der Angeklagte im Frühjahr 2019 in Morsbach und Waldbröl ohne Fahrerlaubnis und unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs gewesen.

„Gekifft habe ich eigentlich immer“, gab der Angeklagte zu. Früher habe er auch einen Autoführerschein gehabt, doch den nach einer Alkoholfahrt mit Fahrerflucht verloren. Dass sein Fahrzeug frisiert gewesen sei, leugnete er nicht: „Ich habe den Distanzring herausgenommen, weil mir der Roller zu langsam fuhr.“ Das sei allerdings Geschichte, da sein Roller von jemandem angezündet worden sei.

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Ein Geschädigter, der im Oktober 2019 nach einer Auseinandersetzung mit dem Angeklagten an einem Cafétisch am Waldbröler Marktplatz nach einer Kopfnuss mit einem Nasenbein zurückblieb, sagte als Zeuge aus: Er sei selbst betrunken gewesen und habe Sprüche gemacht. „Ich war wohl auch selbst schuld an dem Vorfall.“ Sein Tischnachbar gab an, dass beide alkoholisiert gewesen seien und der Verletzte ihn zuvor provoziert habe.

Fehlende Zeugen wurden von der Polizei gebracht

Noch während der Verhandlung führte die Polizei die zunächst fehlenden Zeugen, Vater und Sohn aus dem Nachbarhaus des Angeklagten in den Gerichtssaal. Der Jüngere sagte aus, dass er von dem Angeklagten nicht mit einer Eisenstange bedroht worden sei. Er habe ihm das etwa 50 Zentimeter lange Metallteil nur aus der Hand gewunden, als dieser damit durch das Treppenhaus gestürmt sei.

Danach habe es von beiden Seiten auch keine Beleidigungen gegeben, nur „ganz normale Wörter, wie Hurensohn“. Der Beschuldigte fügte erklärend hinzu: „Ich wollte nur ins Dachgeschoss, um nachzusehen, ob da etwas Gras ist.“ Der Ältere sagte im Zeugenstand, dass alles vorbei gewesen sei, als er vom Einkaufen zurückgekommen war. Zwar habe es Beleidigungen gegeben, doch sei das erledigt: „Da war eigentlich immer eine ständige Schreierei.“

Eine Nachbarin hatte von dem Prozess erfahren und war freiwillig als Zeugin ins Gericht gekommen: „Es gibt immer Probleme mit den Beiden.“ So habe sie gesehen, wie der Angeklagte mit einem Strauß Blumen ins Haus gekommen sei und daraufhin von Vater und Sohn angegriffen worden sei. „Ich finde es ungerecht, dass einer für etwas bestraft werden soll, was er nicht getan hat.“

Richter Becker stellte fest, dass der Geschädigte am Cafétisch kein Interesse an einer Strafverfolgung habe und der Vorwurf der Bedrohung mit einer Eisenstange nicht erhärtet werden konnte. Die Verhandlung der übrigen Straftaten soll bald fortgesetzt werden.