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Rat stimmt Satzung zuMorsbach schützt nun Bäume

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Sonne durch Baum

(Symbolbild)

Morsbach – Nachdem sich schon der Morsbacher Umwelt- und Entwicklungsausschuss für den Schutz wertvoller und ökologisch erhaltenswerter Bäume in der Gemeinde ausgesprochen hatte, hat nun der Rat die Einführung einer Baumschutzsatzung einstimmig bei sechs Enthaltungen beschlossen. So werden Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 120 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt. Mehrstämmige Bäume sind dann geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mehr als 1,20 Meter beträgt und mindestens ein Stamm einen Umfang von 60 Zentimetern aufweist.

Bäume mit einem geringeren Umfang sollen auch unter diesen Schutz fallen, wenn sie eine seltene Art darstellen, einen ortsbildprägenden Charakter haben oder sich durch hohes Alter oder einen exponierten Standort auszeichnen. Dazu hat der Nabu Morsbach eine Liste erstellt, die alle fünf Jahre aktualisiert wird und in der aktuell rund zehn Bäume verzeichnet sind.

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Als ortsbildprägend gelten etwa die Linde in der Bahnhofstraße vor dem Provinzialhaus oder die in Holpe vor dem gleichnamigen Gasthaus, ebenso die etwa 30-jährige Rosskastanie bei Eiscafé in der Waldbröler Straße, die vom Heimatverein gepflanzt wurde. Auch der alte Weißdorn mit zwölf Metern Höhe und 30 Zentimetern Durchmesser in der Lerchenstraße und die Trauerweide beim Kindergarten an der Mozartstraße fallen unter diesen Schutz, ebenso die Rosskastanie zwischen Volksbank und Rathaus.

Als ortsbildprägend wurden auch der Ginkgo in der Holper Dorfstraße sowie vier Bäume bei der katholischen Kirche in Lichtenberg bewertet. Die Baumschutzsatzung soll in der nächsten Woche auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. (kup)