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„Schweinerei von mir“Reichshofer filmt heimlich Nachbarin nach dem Duschen

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DPA Strafgesetzbuch

Symbolbild

Reichshof – Der Tathergang war unstrittig: Das Waldbröler Amtsgericht tagte gestern nur, weil sich der Angeklagte (38) bei der Polizei selbst angezeigt hatte. Wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Filmaufnahmen“ hatte er dafür einen Strafbefehl über 3500 Euro erhalten.

Das erschien ihm zu viel, er legte Einspruch ein. Urteil der gestrigen Verhandlung vor dem Waldbröler Amtsgericht: 2800 Euro in 80 Tagessätzen. Damit gilt er offiziell als nicht vorbestraft. Dieses Urteil nahm er an.

Angeklagter Reichshofer gesteht und zeigt Reue

Der Reichshofer war laut eigener Aussage im Sommer 2018 nachts Joggen gewesen. Danach hatte er von draußen durchs Fenster seine Nachbarin gesehen, die sich nach einer Dusche unbekleidet in ihrer erleuchteten Wohnung aufgehalten hatte. Er hatte sein Handy gezückt und die Frau vom Garten aus gefilmt. Aus dem Videomaterial fertigte er später Fotos an, die er weiter bearbeitete.

„Das war eine Schweinerei von mir, das war absolut nicht in Ordnung“, äußerte er während der Verhandlung zu diesem Teil der Anklage. Darüber hinaus soll er aber auch seine langjährige Freundin vor einem guten Jahr gewürgt und mit dem Tode bedroht haben. Auch das Würgen gestand er ein. Der Mann betonte aber, er sei von seiner Ex-Freundin zuvor geschlagen und gekratzt worden. Er habe ihr nur zeigen wollen: „Jetzt reicht’s mir!“ Beschönigen wolle er die Tat aber nicht.

Die Ex-Freundin sagte als Zeugin aus, wiederholte aber ihren Standpunkt, dass sie das Würgen und die Bedrohung nicht anzeigen wolle. „Ich kenne ihn mein halbes Leben, und ich kenne ihn anders“, sagte sie. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Sein letzter Kommentar: „Strafe muss sein.“ (sül)