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ProzessObdachloser Reichshofer soll in Haus eingebrochen sein und ein Kind missbraucht haben

Lesezeit 3 Minuten
Gerichtsakten und Bücher zu Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung liegen bzw. stehen liegen auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Verhandelt wird am Landgericht in Bonn. 

Der Angeklagte soll nach einem nächtlichen Diebeszug ein minderjähriges Mädchen in einem der ausgenommenen Haushalte missbraucht haben.

Auch am zweiten Verhandlungstag um einen Einbrecher, der nach einem nächtlichen Diebeszug ein minderjähriges Mädchen in einem der ausgenommenen Haushalte missbraucht haben soll, äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen: Anwalt Peter-René Gülpen äußerte sich am Rande der Verhandlung zu „großen Erinnerungslücken“ seines Mandanten.

Einem 21-jährigen Obdachlosen aus Reichshof wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er in der Nacht vom 19. auf den 20. August vergangenen Jahres in mehrere Wohnungen und Häuser in Wiehl eingebrochen sein soll. Die Anklage lautet auf dreifachen Diebstahl und sexuellen Missbrauch von Kindern.

Täter soll maskiert in ein Haus in Wiehl eingebrochen sein

Gegen halb vier in der Nacht soll der mit einem schwarzen Tuch über der unteren Gesichtshälfte und einer Kappe maskierte Täter in ein Mehrfamilienhaus in einem Wiehler Ortsteil eingebrochen sein.

Nachdem er ein Handy und weitere Elektronikgeräte, Zigaretten, Dessous und 840 Euro in bar in eine Tasche gepackt hatte, wurde er allerdings auf frischer Tat von der minderjährigen Tochter des Hauses und ihrer älteren Schwester erwischt. Statt zu fliehen, soll sich der Angeklagte nun aber ein Kondom aus einer Packung im Badezimmer des Hauses genommen haben und den Schwestern in deren Zimmer gefolgt sein.

Nun verging sich der Eindringling an der Zwölfjährigen, konnte aber von der zwischenzeitlich durch die Geräusche aufgewachten Mutter vom Schlimmsten abgehalten werden. Nun trat er doch die Flucht an und verließ an der schreienden Mutter vorbeilaufend das Haus. Bis auf das in seiner Hosentasche befindliche Bargeld soll er sämtliche Wertgegenstände zurückgelassen haben.

Diverse Gegenstände bei Diebeszug durch Haushalte gestohlen

Unmittelbar nach seinem Rückzug drang er aber laut Anklage in eine Nachbarwohnung ein. Dort soll er ebenfalls diverse Gegenstände – die Anklage nennt ein Mobiltelefon, diverse Schlüssel, einen Fernseher, zwei Hover-Boards, eine Musikbox, ein Tablet und eine Spielekonsole – gestohlen und in das Auto der Wohnungsbesitzer geladen haben. Statt mit dem vollgeladenen Wagen machte er sich aber letztlich mit einem Motorroller von dannen, den er in einer Garage stahl.

Mit dem Peugeot-Roller fuhr er dann mehrfach eine Straße auf und ab, die in der ruhigen Gegend ungewöhnlichen Geräusche weckten aber einen Anwohner. Der Mann stellte den völlig ruhig wirkenden Fahrer zur Rede und rief – weil ihm das alles nicht geheuer vorkam – die Polizei.

Hintergrund der Taten ist wohl die Drogensucht des Angeklagten: Der Nachbar, der die Polizei gerufen hatte, schildert als erster Zeuge des zweiten Verhandlungstages seinen Eindruck von dem nächtlichen Besuch: Er habe auf ihn außergewöhnlich ruhig gewirkt, das könne durchaus an eingenommenen Tabletten gelegen haben. Er hätte auch jederzeit fliehen können, habe aber dennoch gemeinsam mit ihm auf die eintreffenden Beamten gewartet, die ihn schließlich festgenommen hätten.

Der Verfahrensauftakt gestaltete sich einigermaßen ruckelig: Nachdem zum Prozessauftakt Anfang der Woche aufgrund einer fehlenden Ladung die Vertreterin der Gummersbacher Jugendgerichtshilfe fehlte, musste der Verhandlungsbeginn an diesem Donnerstag um eine Stunde nach hinten verschoben werden: Es gab staubedingte Verspätungen und mehrere Zeugen waren nicht erschienen.

Die Richter der 8. Großen Strafkammer wollen nun bis Ende Mai ein Urteil verkünden, auch eine mögliche Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie steht im Raum.