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Schnipperinger MühleNur noch ein Ferienhaus wird abgerissen

Lesezeit 3 Minuten

Für die Ferienhäuser in der Schnipperinger Mühle können bald nachträglich Bauanträge eingereicht werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat den neuen Bebauungsplan verabschiedet. Nun muss nuch der Stadtrat zustimmen.

Wipperfürth – Kaum ein Thema hat die Verwaltung über mehr als ein Jahrzehnt so intensiv beschäftigt wie das Ferienhausgebiet Schnipperinger Mühle. Jetzt hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt ein Fazit dieser Arbeit gezogen – einstimmig wurde der Bebauungsplan verabschiedet. Der Rat muss noch zustimmen.

Neuer Eigentümer plant Investitionen

Der neue Eigentümer, die Firma MS Gartenreich aus Meerbusch, will in die Ferienhaussiedlung kräftig investieren – in eine neue Wasserleitung, neue Straßen, Gasanschlüsse und schnelles Internet. Ende 2015 unterzeichneten Stadt und Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag.

Wenn auch damit viele Steine aus dem Weg geräumt sind und die Ferienhausbesitzer, die keine Baugenehmigung haben oder diese durch eine nicht genehmigte Erweiterung verloren haben, sich um eine neue Baugenehmigung bemühen können, bleibt doch ein Problem bestehen. Nämlich die Tatsache, dass viele Häuser und Grundstücke am Waldrand stehen.

Die Schnipperinger Mühle ist von mehreren Seiten von Wald umgeben, der verschiedenen Waldbauern gehört. Falls bei Sturm Bäume umfallen und dabei ein Ferienhaus beschädigt wird, so würde der Waldeigentümer dafür haften müssen. Oder andersherum: Die Waldbauern müssten Sorge tragen, dass ein solcher Fall gar nicht erst eintreten kann, etwa, indem sie einen Randstreifen frei von großen Bäumen halten.

Das Unternehmen MS Gartenreich, das ja möglichst alle Grundstücke verpachten möchte, hat deshalb mit fast allen Waldbesitzern eine Einigung erzielt. Das Unternehmen aus Meerbusch kauft oder pachtet die Grenzstreifen und lässt dann die Bäume fällen. In anderen Bereichen wurde bereits in der Vergangenheit der Randstreifen abgestuft bepflanzt.

Mit einem Waldbauern aber konnte keine Einigung erzielt werden. Der Landesbetrieb Forst und Wald empfiehlt in diesem Bereich einen Mindestabstand von 20 Metern zwischen dem noch recht jungen Wald und den Ferienhäusern.

Wie Daniel Rutz von der Bauverwaltung im Stadtentwicklungsausschuss erklärte, wurde diese Empfehlung in den B-Plan aufgenommen. Die Folge: Drei Grundstücke können nicht bebaut werden, in einem dieser Fälle muss der Besitzer sein Ferienhaus abreißen lassen.

Zugleich schafft die Stadt in einem Teil des Gebietes, das ebenfalls an den Wald dieses Waldbauern grenzt, ein Baurecht, dass zunächst auf 20 Jahre befristet wird. Denn derzeit gehe von den jungen Bäumen keine Gefahr aus. Wird in den nächsten 20 Jahren keine Einigung gefunden, dann müssen die Wochenendhausbesitzer in dem betreffenden Gebiet ihre Häuser räumen.

Der Waldbesitzer – es handelt sich dabei um eine Erbengemeinschaft – ist mit dieser Lösung überhaupt nicht einverstanden. Über seinen Rechtsanwalt ließ er der Stadt mitteilen, dass ein Baurecht auf Zeit die nachbarschaftlichen Interessen verletze und den Waldbesitzer zu erhöhten Verkehrssicherungspflichten zwinge. Zudem fordert er, den Abstand zwischen Wald und Bebauung auf 35 Meter heraufzusetzen, auch wegen einer möglichen Waldbrandgefahr.

Das würde bedeuten, dass ein Teil der Grundstücke der Schnipperinger Mühle nicht bebaut werden darf. Für den Fall, dass es nachträglich zu keiner Einigung kommt, droht der Waldeigentümer der Stadt mit eventuellen rechtlichen Schritten. Das unendliche Kapitel „Baurecht an der Schnipperinger Mühle“ ginge dann in die nächste Runde.