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Schöffengericht72-Jähriger soll Neunjährigem Pornos gezeigt haben

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Symbolbild

Waldbröl – Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs muss sich ein 72-jähriger Nümbrechter am Donnerstag vor dem Schöffengericht Waldbröl verantworten. Dabei ging es recht laut zu, denn der Angeklagte war in seinem Hörvermögen so eingeschränkt, dass der Vorsitzende Richter Dr. Fabian Krapoth Schwierigkeiten hatte, mit ihm zu kommunizieren.

Die Anklage legte er ihm in schriftlicher Form vor. Darin beschuldigt ihn die Staatsanwaltschaft, einen Minderjährigen in zwei Fällen zu sexuellen Handlungen verführt und darüber hinaus selbst kinder- und jugendpornografisches Material besessen zu haben.

Hunderte jugendpornografische Bilder auf Handy gefunden

So habe er etwa im Jahr 2015 am Eisenbahnmuseum in Dieringhausen einem damals Neunjährigen in seinem Auto ein Video von einem Kindesmissbrauch gezeigt. Auf seinen Camcorder auf der Rücksitzbank zeigend habe er dem Jungen gesagt, dass er ein ähnliches Video mit ihm für 1500 Euro verkaufen könne. Dieses Angebot habe der Junge jedoch abgelehnt: „Dafür bin ich zu jung.“ Dennoch habe der Angeklagte ihm später ein Sexspielzeug geschenkt und den Vorschlag wiederholt.

Daneben seien über 200 kinder- und mehr als 100 jugendpornografische Bilder auf seinem Handy gefunden worden. Der Angeklagte schilderte, dass er den Jungen nur sporadisch im Eisenbahnmuseum gesehen habe. Er habe sich gerne um ihn gekümmert, weil dieser sehr unter der Scheidung seiner Eltern gelitten habe.

„Ich mag zwar Kinder, aber ich bin nicht pädophil“

Das Kind sei auch gerne in seinem Cabrio mitgefahren. Einmal habe er vor einem Bahnübergang angehalten, um die nahende Dampflok „Waldbröl“ zu fotografieren. Währenddessen habe sich der im Auto wartende Junge seines Smartphones bemächtigt und darauf die pornografischen Bilder gefunden. Beim nächsten Kontakt habe dieser dann darum gebeten, das Handy geliehen zu bekommen, um die Nacktfotos seinem Freund zu zeigen. „Das kommt überhaupt nicht infrage“, habe er geantwortet.

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Überhaupt sei ihm das kinderpornografische Material „heimtückisch“ von russischen Versendern in einer Mischung mit Erwachsenenpornos untergeschoben worden. Bezahlt habe er dafür nicht. Er habe dem Jungen auch kein Sexspielzeug geschenkt. Das habe dieser in einer Plastiktüte an einer Bushaltestelle gefunden.

Wegen eines ähnlichen Delikts ist der derzeit inhaftierte Mann aber im Vorjahr zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er bis September verbüßen muss. Damals hatte er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, sich psychologische Hilfe zu holen. „Ich mag zwar Kinder, aber ich bin nicht pädophil“, sagte der Angeklagte. „Ich wollte für das Kind ein Gegenpol zu seinen Eltern sein.“ Nach Beratung entschied Krapoth, das Verfahren nicht ohne ein psychiatrisches Gutachten fortzusetzen, dass sowohl Schuld- als auch Therapiefähigkeit feststellen soll.