Streit am Küchentisch in MorsbachGericht stellt Verfahren gegen eine Auflage ein
Waldbröl/Morsbach – „So kann das nicht weitergehen“, meinte der 51-jährige Bruder des drei Jahre jüngeren Angeklagten aus Morsbach empört im Zeugenstand. Er hatte ihn angezeigt, nachdem ein Streit in einen körperlichen Angriff eskaliert sei. Daher musste sich der Mann jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im November seinen in der Küche seiner Mutter sitzenden Bruder an der Kleidung gefasst und mitsamt Stuhl gegen die Heizung geschleudert zu haben. Danach habe er auf den am Boden liegenden Mann eingeschlagen.
Als er dann den Stuhl zerstört hatte, habe er mit dem Auto wegfahren wollen. Doch der Wagen sei vom Bruder zugeparkt gewesen. Deshalb sei er ins Haus zurückgekehrt und habe diesen im Treppenhaus gewürgt. Dabei habe der 51-Jährige einen Kieferbruch erlitten. Auch die 84-jährige Mutter der Männer sei verletzt worden.
„Das ist nicht richtig“, sagte der Angeklagte. Er sei vorher beleidigt worden. Nach mehreren Jahren ohne Kontakt zu seiner Mutter habe er sie am Tag vor ihrem Geburtstag besucht und seinen Bruder, der Kuchen besorgt hatte, freudig begrüßt. Dabei habe er ihm euphorisch erzählt, dass er seine künstlerische Blockade überwunden hätte, nun reihenweise Bilder male und diese an Galerien verkaufen wolle.
Unklar bleibt, wer den gewalttätigen Streit begann
Daraufhin habe ihn sein Bruder „Träumer“ genannt und seine Ex-Freundin beleidigt. Ja, da habe er ihn am Hemdkragen gepackt, aber nur zurückgedrückt. Geschlagen habe er den Bruder nicht, aber der wiederum habe ihn getreten.
Als er daraufhin den Raum verlassen wollte, habe ihn sein Bruder von hinten angesprungen und weiter gekämpft. Dabei sei auch sein lederner Hosenträger abgerissen. Im Handgemenge auf dem Flur sei er mit dem Bauch auf seinen Bruder gefallen.
Der ältere Bruder hingegen berichtete den Gang der Ereignisse gänzlich anders. Der Angeklagte sei schon bei seiner Ankunft nervös gewesen. Er habe mit einem Stock nach den Blumen im Vorgarten geschlagen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Als ihn das von seinem Bruder geschilderte Schicksal von dessen Ex-Freundin nicht sonderlich beeindruckt habe, sei dieser ausgerastet. Gewehrt habe er sich nicht, dazu sei er viel zu geschockt gewesen.
Richter Carsten Becker stellte das Verfahren schließlich ein – aufgrund der künstlerischen Ambitionen des Angeklagten gegen eine Geldauflage von 250 Euro für den Förderverein des Kunstkabinetts Hespert ein. Überrascht sahen sich Staatsanwältin und Richter dann mit an, wie sich die vorher streitenden Brüder im Gericht nach der milden Entscheidung minutenlang in den Armen lagen.