Tödlicher Unfall in NümbrechtGericht verurteilt 23-Jährigen zu Bewährungsstrafe
Waldbröl/Nümbrecht – Vom Schöffengericht in Waldbröl ist jetzt ein 23 Jahre alter Nümbrechter wegen Unfallflucht, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Die Staatsanwältin hatte ihn angeklagt, im Oktober 2018 alkoholisiert und ohne Führerschein mit einem nicht zugelassenen Mokick den Tod einer 77-jährige Seniorin verursacht zu haben. Außerdem warf sie ihm unterlassene Hilfeleistung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor.
Der Angeklagte schilderte, dass er gerne am Moped herumschraube, aber sonst „nur im Hof“ damit fahre. An jenem Abend habe er aber noch Tabak aus einem Supermarkt holen wollen. Dort sei ihm eingefallen, dass er auffallen könne, wenn er ohne Nummernschild auf dem Parkplatz steht. Also sei er ohne Einkauf nach Hause gefahren.
Erst im Krankenhaus zu sich gekommen
Auf dem Heimweg sei ein Wagen aus einer Seitenstraße gekommen, der zunächst angehalten habe, dann aber unmittelbar vor ihm auf die Otto-Kaufmann-Straße eingebogen sei. „Das Auto hat mich geschnitten, dann hat es geknallt, danach hatte ich einen Filmriss.“ Vom folgenden Zusammenstoß mit der Frau wisse er nichts mehr. Richtig zu sich gekommen sei er erst im Krankenhaus.
Eine Augenzeugin sagte aus, dass sie die in der Dunkelheit schlecht erkennbare Seniorin mit ihrem Rollator bei der Überquerung der Straße bemerkt habe. Kurz darauf sei ihr der Moped-Fahrer begegnet, im Außenspiegel ihres Wagens habe sie dann die Kollision gesehen. Der Mann sei gleich weitergefahren: „Als ich zur Unfallstelle kam, war der Mann weg.“
Ein Verkehrssachverständigen hatte die Situation nachgestellt. Er erklärte, die Frau sei so durch das kreuzende Auto verdeckt gewesen, dass „nach der Querung des Fahrzeug das Ausweichen mit einem Zweirad innerhalb einer Sekunde unmöglich war“.
Während die Staatsanwältin am Vorwurf der fahrlässigen Tötung festhielt und eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragte, befand das Gericht unter Vorsitz von Richter Carsten Becker den Angeklagten zwar für schuldig, aber nicht wegen fahrlässiger Tötung. Nach der Einschätzung des Gutachters habe auch ein nicht alkoholisierter Fahrer den Unfall nicht vermeiden können.