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Umtausch vom FührerscheinLindlarer wartet zwei Monate auf neues Exemplar

Lesezeit 3 Minuten

Helmut Wagner mit seinem alten Führerschein und verschiedenen Schreiben.

Lindlar/Wipperfürth – Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch seinen alten Führerschein hat, muss sich beeilen. Noch bis Mittwoch,19. Januar, ist Zeit, den alten rosa oder grauen Führerschein, der vor dem 1. Januar 1999 erworben wurde, umzutauschen. Der Umtausch ist Pflicht, denn die Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. In Deutschland ist per Gesetz geregelt, wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss.

Führerschein umtauschen: Deutlich höhere Nachfrage als sonst bei Behörden

Der Führerschein kann bei der Führerscheinstelle des Kreises in Gummersbach, aber auch bei den Kommunen umgetauscht werden. Die Nachfrage ist groß. Wipperfürth meldet für Oktober 76, im November 95 und im Dezember 62 Umschreibungen. Im Januar sind es bislang etwa 20. In Lindlar waren es im Oktober 52, im November 141 und im Dezember 40. Üblich seien sonst pro Monat ein bis zwei Anträge.

Das Verfahren zur Umschreibung erläutert Ulf Engelmann, Leiter des Lindlarer Ordnungsamtes: Der Führerscheinumtausch kann bei der Gemeinde beantragt werden. Die Unterlagen werden dann zur Kreisverwaltung weitergeleitet und können später bei der Gemeinde wieder abgeholt werden. Für den Umtausch werden folgende Papiere benötigt: Der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Passfoto sowie Personalausweis oder Reisepass. Zu den Gebühren von 33 Euro kommt eine Versandpauschale von 4,30 Euro.

Kreis Oberberg: Umtausch vom Führerschein dauert aktuell bis zu acht Wochen

„Wichtig ist zu wissen, dass es eine Ersatzbescheinigung zum Führen von Fahrzeugen gibt (die nur in Verbindung mit dem amtlichen Ausweispapier gilt), mit der man aber kein Fahrzeug im Ausland führen darf. Aktuell dauert der Umtausch bis zu acht Wochen“, so Engelmann. Der Umtausch bei der Führerscheinstelle des Kreises in Gummersbach kostet 25 Euro. Alle Informationen beziehen sich auf Pkw- und Motorradführerschein, für Lkw- und Busführerscheine gelten andere Regeln.

Dass dies einfach klingt, aber bürokratisch ist und viel Zeit benötigt, ist die Erfahrung von Helmut Wagner aus Lindlar. Wie es ihm beim Umtausch ergangen ist, hat er uns berichtet: Am 9. November 2021 hat er bei der Gemeinde einen Termin zur Führerscheinumstellung für seine Frau angefragt. Den erhielt er am 16. November.

Der sehr lange Weg zum neuen Führerschein

„In der Zwischenzeit habe ich beim Rheinisch-Bergischen Kreis per E-Mail (telefonisch keine Chance) eine Karteikartenabschrift für den Führerschein meiner Frau angefordert. Allein das Wort! Da sucht jemand eine alte Karteikarte, schreibt den Inhalt ab und schickt das (vermutlich mit der Post) an die zuständige Kreisverwaltung“, so Wagner.

Beim Termin beim Einwohnermeldeamt seien drei Schalter geöffnet gewesen. Innerhalb von zehn Minuten sei alles über die Bühne gegangen: Die alten „Lappen“ wurde abgegeben und jeder habe eine Bescheinigung für den Umtausch mit Namen, Unterschrift und Stempel erhalten. Am 17. Dezember habe der Oberbergischen Kreis eine Ausnahmegenehmigung erstellt, die bestätigte, dass sie den alten Führerschein abgegeben und einen neuen beantragt hätten.

Das habe ja aber bereits die Gemeinde bestätigt. „Wozu also noch der Amtsakt? Fehlt den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung die Kompetenz? Jedenfalls haben wir den Wisch vom Kreis am 21. Dezember erhalten“, berichtet Wagner weiter. Am gleichen Tag sei der neue Führerschein produziert und laut Anschreiben auch versandt worden. „Angekommen ist er dann am 5. Januar 2022.

Umständlicher Weg zum neuen Führerschein

15 Tage Postversand lässt die Vermutung zu, dass auch hier die gute alte Postkutsche eingesetzt wurde. Die Umständlichkeit, mit der die Ämter hier arbeiten ist meines Erachtens beispielhaft. Und das alles mit Corona und fehlenden Kapazitäten zu erklären ist lächerlich“, ärgert sich der Lindlarer.

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Doch wie könnte es anders gehen? Sein Vorschlag lautet: „Führerschein abgeben, Bescheinigung von der Gemeinde erhalten, Antrag an die Bundesbehörde senden, neuen Führerschein erstellen und zusenden. Fertig. Vielleicht kann dem zuständigen Kreis im Nachhinein noch mitgeteilt werden, dass die Karteikarte mit einem Erledigt-Stempel versehen werden kann.“