Das Urteil ist nur in Sicht43-Jähriger Waldbröler wegen 60 Straftaten vor Gericht
Waldbröl – Endlich in greifbarer Nähe scheint das Ende des Verfahrens gegen einen 43 Jahre alten Waldbröler, der sich vor dem Schöffengericht wegen rund 60 verschiedener Straftaten verantworten muss. Nach den Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers am sechsten Verhandlungstag soll das Urteil gegen den Mann in der kommenden Woche verkündet werden. Zurzeit sitzt er im Gefängnis.
Am letzten Tag der Beweisaufnahme wurde eine junge Nachbarin gehört, auf die der Angeklagte ein Auge geworfen haben soll. Zuvor schilderte er, dass sich die Frau beschwert habe, weil seine Musik viel zu laut gewesen sei und er sie daraufhin übel beschimpft habe. „Damals hatte ich gekifft und vielleicht auch etwas Speed genommen.“ Anschließend habe er sich mit einem Strauß Blumen entschuldigen wollen, sei stattdessen jedoch mit einem anderen Nachbarn in Konflikt geraten. Später habe dann die Frau gesagt: „Das wird nichts mit uns, Du bist mir viel zu crazy drauf.“
Anzeige wegen Ruhestörung
Die 24 Jahre alte Zeugin schilderte dem Gericht, dass sie in den Jahren 2019 und 2020 mehrfach Anzeige wegen Ruhestörung erstattet habe, da er auf ihre Bitten um Rücksicht auf ihre erkrankte Tochter nicht reagiert habe. Sein Verhalten sei extrem auffällig gewesen: „Manchmal schrie er mitten in der Nacht und warf Sachen aus dem Fenster.“ Seit seiner Inhaftierung im vergangenen Herbst habe er ihr viele Briefe aus dem Gefängnis geschrieben, von denen sie nicht einen beantwortet habe: „Damit soll er endlich aufhören.“
Der psychiatrische Gutachter ließ die gesamte Drogengeschichte des Angeklagten Revue passieren: Seit dem 15. Lebensjahr habe er regelmäßig Cannabis konsumiert, später auch LSD, Speed und Ecstasy. Bei seiner erster Haftzeit im Alter von 21 Jahren sei er in Kontakt mit Heroin gekommen, später habe er mehrere Entgiftungen gemacht und Langzeittherapien begonnen. Nahezu alle Straftaten hätten unter dem Einfluss von Drogen stattgefunden. So sei eine verminderte Schuldfähigkeit zu bejahen, allerdings nicht für die mehrfachen Verkehrsdelikte. Eine Therapie sei notwendig, der Erfolg derzeit nicht absehbar.
Umfassendes Geständnis des Angeklagten
Die Staatsanwältin gruppierte die Taten nach Beleidigung, Ruhestörung, Körperverletzung, Verkehrsdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Positiv wertete sie das umfassende Geständnis des Angeklagten, betonte jedoch die seit 18 Jahren andauernde Belastung der Nachbarschaft. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und beantragte, den aktuellen Haftbefehl aufzuheben.
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Der Verteidiger des Angeklagten hob hervor, dass sein Mandant zwischendurch vier Jahre lang straffrei gewesen sei und sah auch jetzt eine positive Entwicklung durch eine Therapie. Richter Carsten Becker bezeichnete den Fall als zu komplex für eine sofortige Urteilsfindung. Er kündigte bereits an, den Haftbefehl bei der Urteilsverkündung aufzuheben.