WaldbrölAutohändler steht wegen Kundentäuschung vor Gericht
Waldbröl – Vor dem Amtsgericht Waldbröl muss sich ein Kraftfahrzeughändler aus der Gemeinde Reichshof seit Donnerstag wegen des Vorwurfs einer Kundentäuschung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen SUV der Marke Audi im Januar 2017 für 51 500 Euro als unfallfrei verkauft zu haben. Später habe sich jedoch herausgestellt, dass es nach der digitalen Fahrzeugdatei Schäden an Motorhaube, Kotflügel und Windschutzscheibe gegeben habe – wodurch die Garantie erloschen sei.
Der Angeklagte schilderte, dass ihm von einem Unfallschaden nichts bekannt sei. Er habe Anfang 2015 den damals drei Monate alten SQ5, der zunächst von einem Audi-Vorstandsmitglied gefahren worden sei, nach einer gründlichen Überholung durch Audi als unfallfrei erworben. Dann habe er ihn an einen Mann verkauft, den er öfter mit Jahreswagen beliefere, und von diesem im Sommer 2016 wieder zurückgekauft. Damals habe das Auto mit knapp 25 000 Kilometern auf dem Tacho augenscheinlich und auch nach Angaben des bisherigen Besitzers keinen Unfall gehabt.
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Der Käufer aus Hamm sagte als Zeuge, dass er mit dem Wagen seit dem ersten Tag sehr zufrieden gewesen sei. Bis er bei einer Rückrufaktion wegen des Schiebedachs in einer Audi-Werkstatt darum gebeten habe, eine gerissene Rückleuchte wegen im Rahmen der Garantie zu tauschen. Dort sei ihm jedoch gesagt worden, dass die Garantie für das Fahrzeug erloschen sei, weil es einen Heckschaden gehabt habe, nach dem Heckklappe, Stoßfänger und Scheinwerfer ausgetauscht worden seien. Richter René Dabers will nun ermitteln, wann welcher Schaden genau entstanden ist. Er vertagte die Verhandlung auf einen Fortsetzungstermin.