WaldbrölGericht spricht Angeklagten von Körperverletzung frei
Waldbröl – „Mein Mandant ist doch nicht tollwütig“, sagte der Verteidiger eines 31-jährigen Waldbrölers im Amtsgericht, das den Mann am Ende der Verhandlung von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung freigesprochen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einen 35-jährigen Wohnungsnachbarn mit Faustschlägen ins Gesicht und Tritten verletzt sowie übelst beschimpft zu haben.
„Ich selbst hatte keinen näheren Kontakt zu dem Mann“, beteuerte der Angeklagte. „Ich weiß aber, dass er ein Problem mit einer Nachbarin hatte.“ Er habe im Treppenhaus des vierstöckigen Gebäudes beobachtet, wie der Geschädigte der Frau gegen die Wohnungstür gespuckt habe. „Das macht man aber nicht“, habe er gerufen und sei zu ihm eine Etage tiefer hinuntergegangen. Dort habe dieser ihm zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst, wogegen er sich reflexartig mit einem Fausthieb gewehrt habe. Ohne weitere Eskalation habe der Mann daraufhin das Haus verlassen. Tritte und Beleidigungen habe es von seiner Seite aus nicht gegeben.
Der geschädigte erzählt von mehreren Schlägen und Tritten
Der 35-jährige Geschädigte aus Bonn schilderte, dass der Angeklagte ohne Vorwarnung einfach auf ihn losgegangen sei und ihn solange die Treppen hinunter geschlagen habe, bis er das mehrgeschossige Haus verlassen habe.
Zuvor hätten sie sich gestritten und beschimpft, einen Grund oder den Inhalt des Streits könne er aber nicht nennen. Neben den Schlägen ins Gesicht habe ihn der Beschuldigte mehrfach gegen den Oberkörper getreten, zu Boden gegangen sei er jedoch nicht. Abgesehen von einer blutigen Lippe sei er dabei nicht verletzt worden.
Zu seinem Verhältnis mit der Nachbarin sagte er, dass er schon einmal mit dem Messer auf sie losgegangen sei. Die Staatsanwältin sah die Anklagevorwürfe nicht bestätigt und bezeichnete die beiden Aussagen als sehr widersprüchlich, die Glaubwürdigkeit des Geschädigten sei durch dessen psychische Störung beeinträchtigt. Sie forderte einen Freispruch.
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„In dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten), meinte der Verteidiger des Beschuldigten sich kurz fassend. Richter René Dabers folgte den Anträgen. Die Angaben des Geschädigten seien nicht konsistent gewesen und eine Prügelei über mehrere Etagen ohne Verletzungen nicht glaubhaft. „Ich kann eine Notwehr nicht ausschließen.“